Was gilt als Behinderung und wie erfolgt die Bewertung?
Eine Behinderung ist die Auswirkung einer mehr als sechs Monate bestehenden Beeinträchtigung, die von einem für das Lebensalter typischen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand abweicht.
Dabei sind das Ausmaß und die Art der Behinderung von Bedeutung und nicht deren Ursache.
Aufgrund des Ausmaßes der vorliegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen wird der jeweilige Einzelgrad der Behinderung ermittelt. Dieser wird auf einer Skala von mindestens 10 bis höchstens 100 festgestellt, und zwar nach Zehnergraden abgestuft.
Liegen mehrere Beeinträchtigungen vor, so wird der Grad der Behinderung (GdB) nach den Auswirkungen dieser Gesundheitsstörungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen festgestellt (der aber nicht der Summe der einzelnen Behinderungsgrade entspricht).
Wird ein GdB von weniger als 50, aber mindestens 20 festgestellt, gelten Sie als behinderter Mensch im Sinne des Sozialgesetzbuchs – Neuntes Buch – (SGB IX).
Eine Person mit einem GdB ab 50 gilt als schwerbehinderter Mensch.
Der GdB wird unabhängig vom ausgeübten oder angestrebten Beruf festgestellt; er sagt somit nichts über die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz aus.
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