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Versorgungsamt des Rhein-Sieg-Kreises

 

Ausweise-270

Das Versorgungsamt des Rhein-Sieg-Kreises ist seit dem 01.01.2008 zuständig für die Bearbeitung der Verfahren nach § 69 SGB IX (Feststellung von Behinderungen und Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen).

Über die Verfahrensabläufe und Ihre Ansprechpartner finden Sie umfangreiche Informationen auf den folgenden Seiten.

 Im Einzelnen erfahren Sie dort

  • wozu man einen Schwerbehindertenausweis benötigt,
  • was als Behinderung gilt und was unter dem Begriff  "Grad der Behinderung" (GdB) zu verstehen ist,
  • welche Merkzeichen es gibt und welche Bedeutung sie haben, und.
  • wie man die Feststellung beantragt

Gleichfalls finden Sie auf den folgenden Seiten

  • Ihre jeweiligen Ansprechpartner im Versorgungsamt,
  • das erforderliche Antragsformular und weitere Formularschreiben

 

 

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