Versorgungsamt des Rhein-Sieg-Kreises
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Das Versorgungsamt des Rhein-Sieg-Kreises ist seit dem 01.01.2008 zuständig für die Bearbeitung der Verfahren nach § 69 SGB IX (Feststellung von Behinderungen und Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen). |
Im Einzelnen erfahren Sie dort
- wozu man einen Schwerbehindertenausweis benötigt,
- was als Behinderung gilt und was unter dem Begriff "Grad der Behinderung" (GdB) zu verstehen ist,
- welche Merkzeichen es gibt und welche Bedeutung sie haben, und.
- wie man die Feststellung beantragt
Gleichfalls finden Sie auf den folgenden Seiten
- Ihre jeweiligen Ansprechpartner im Versorgungsamt,
- das erforderliche Antragsformular und weitere Formularschreiben
