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Amtsärztlche Bescheinigungen


 
Stempel 
Der Medizinische Dienst stellt gesetzlich vorgeschriebene amtsärztliche Bescheinigungen auch ohne Untersuchung im Gesundheitsamt aus z.B. zur Vorlage beim Finanzamt, Sozialamt, Prüfungsamt u.a., wenn aus den vorgelegten medizinischen Unterlagen die Sachlage eindeutig zu beurteilen ist.


Ansprechpartner:

Zentraler Empfang des Gesundheitsamtes
Telefon: 02241/ 13-3535
Fax: 02241/ 13-3082