Amtsärztlche Bescheinigungen
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Der Medizinische Dienst stellt gesetzlich vorgeschriebene amtsärztliche Bescheinigungen auch ohne Untersuchung im Gesundheitsamt aus z.B. zur Vorlage beim Finanzamt, Sozialamt, Prüfungsamt u.a., wenn aus den vorgelegten medizinischen Unterlagen die Sachlage eindeutig zu beurteilen ist.
Ansprechpartner: Zentraler Empfang des Gesundheitsamtes Telefon: 02241/ 13-3535
Fax: 02241/ 13-3082 |
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