Apotheken- und Arzneimittelüberwachung


 
Tabletten 
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebiets „Arzneimittelüberwachung“ besichtigen insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes regelmäßig Betriebe und Einrichtungen, die Arzneimittel, Betäubungsmittel oder Gefahrstoffe lagern, diese im Einzelhandel an Endverbraucher abgeben oder klinische Prüfungen mit Arzneimitteln durchführen.
Die wichtigsten dieser Betriebe und Einrichtungen sind
  • Krankenhäuser,
     
  • Apotheken,
     
  • Arztpraxen,
     
  • Heime,
     
  • Drogeriemärkte,
     
  • Reformhäuser,
     
  • Baumärkte und
     
  • der Versandhandel mit Arzneimitteln.

Daneben erteilen sie auf Antrag die zum Betreiben einer Apotheke erforderliche Erlaubnis, genehmigen Verträge zur Versorgung von Krankenhäusern und Heimen mit Arzneimitteln und stellen die Erlaubnis zum Handel mit giftigen und sehr giftigen Gefahrstoffen aus.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen für alle Fragen zu den Themen Arzneimittel, Betäubungsmittel und Gefahrstoffe zur Verfügung. Grundsätzlich besteht jederzeit die Möglichkeit, nach Vereinbarung ein vertrauliches Gespräch zu führen.

Ansprechpartner:

Frau Kerstin Schack
Zimmer: B 3.58
Telefon: 02241/ 13-2177
Fax: 02241/ 13-3082
Für die Bereiche Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln und Gefahrstoffen sowie Arzneimittelversorgung von Heimen:

Frau Elke Schwadorf
Zimmer: B 3.65
Telefon: 02241/ 13-3436
Fax: 02241/ 13-3082