Baurecht kurz und informativ
Rechtliche Grundlagen im Überblick
Das Bauplanungsrecht (Städtebaurecht) bestimmt, ob und wie ein Grundstück bebaut werden darf. Die Einzelheiten sind im Baugesetzbuch und in der Baunutzungsverordnung geregelt.
Das Bauplanungsrecht gilt im gesamten Bundesgebiet.
Das Bauordnungsrecht bestimmt die Anforderung an ein Bauvorhaben, z. B. an die technische Ausführung, den baulichen Brandschutz und die Grenzabstände. In der jeweiligen Landesbauordnung, in Nordrhein Westfalen der BauO NRW, sind auch die Verfahrensfragen, insbesondere die verschiedenen Genehmigungsverfahren, geregelt.
Unter dem Begriff Baunebenrecht sind die Rechtsbereiche erfasst, die mit ihren Vorschriften auch das Bauen betreffen. Dazu gehören der Landschafts- und Umweltschutz, das Wasserrecht, der Denkmalschutz und das Straßenrecht.
Nicht in den Regelungsbereich der Bauaufsicht fallen die privatrechtlichen Vorschriften, z. B. des Bürgerlichen Gesetzbuches oder des Nachbarrechtsgesetzes.
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