Energiesparen

Nach der Landesbauordnung (BauO NRW) muss bei Bauvorhaben der Wärmeschutznachweis geführt werden; die Einzelheiten sind in der Energieeinsparungsverordnung geregelt.
Eine Prüfung des Nachweises ist nicht erforderlich, wenn der Nachweis von einem staatlich anerkannten Sachverständigen aufgestellt wurde.
Listen der Sachverständigen werden bei der Architekten- oder Baukammer geführt, können aber auch bei der Bauaufsicht erfragt werden.

Finanzielle Förderungen für Maßnahmen zur Verringerung des Co2 Ausstoßes sind in Programmen des Bundes, des Landes und der örtlichen Energieversorger vorgesehen. Die Konditionen der Programme werden laufend aktualisiert und sollten bei Bedarf erfragt werden.
 

Informationen zur energetischen Planung und Sanierung von Gebäuden bieten Ihnen die Architektenkammer NRW und die Baukammer NRW.

Für weitere Rückfragen steht Ihnen der  zuständige Mitarbeiter des Bauaufsichtsamtes für Statik und Wärmeschutz zur Verfügung:

Heinrich Holkenbrink 

Telefon: 02241/13-2356