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Einsichtnahme in Bauakten

Das Bauarchiv hält Akten über Bauvorhaben ab ca 1950 vor.

Wer darf welche Akten einsehen?

Auf Anfrage können Grundstückseigentümer oder sonstige Personen bei berechtigtem Interesse
mit Vollmacht des Eigentümers und Vorlage des Personalausweises Bauakten einsehen. Bei
Bedarf können Kopien angefertigt werden.

Es ist ratsam, vor Akteneinsichten telefonisch anzufragen, ob Bauakten für das entsprechende
Grundstück vorhanden sind. Hierbei sind die Grundstücksdaten (Straße, Hausnummer, Flurstück
bzw. Name des Bauherrn) bereitzuhalten.

Sofern Sie als Bauherr, Nachbar oder sonstiger Berechtigter Akteneinsicht in laufende Verfahren nehmen wollen, wenden Sie sich bitte an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in

bei ordnungsbehördlichen Verfahren -Anhörung, Ordnungsverfügung, Beschwerdeverfahren an die Abteilung Bauverwaltung

bei laufenden Genehmigungsverfahren -Beteiligter- an die Abteilung Bauaufsicht


Notwendige Unterlagen:
Eigentumsnachweis, ggf Vollmacht

Gebühren:
Für die Bereitstellung von Bauakten zur Einsichtnahme und zum Anfertigen von Kopien werden
Gebühren erhoben.

Sofern Sie Unterlagen von bestehenden Gebäuden in den Gemeinden
Alfter
Eitorf
Much
Neunkirchen-Seelscheid
Ruppichteroth
Swisttal
Wachtberg oder
Windeck
benötigen, wenden Sie sich bitte an den/die unten genannte/n Sachbearbeiter/in. Damit die Akten für
Sie vorliegen, müssen Sie diese vorbestellen.

Ansprechpartner/-in

Herr Nino Besser
Telefon: 02241/ 13-3096
Telefax: 02241/ 13-3162
nino.besser@rhein-sieg-kreis.de
Zimmer A 8.14

Herr Günter Gertmann
Telefon: 02241/ 13-3054
Telefax: 02241/ 13-3162
guenter.gertmann@rhein-sieg-kreis.de
Zimmer: A 8.13
 

Außerhalb der Dienstzeiten ist eine Bestellung auch per Fax oder E-Mail möglich:
Fax: 02241- 13 3162