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Amt für Technischen Umweltschutz
Unsere Gewässer vor weiteren Verunreinigungen und Belastungen zu schützen, die Qualität der Grundwassers zu erhalten oder wiederherzustellen und unsere Flüsse und Bäche wieder natürlicher zu gestalten, gehört zu den vorrangigen Aufgaben des Amtes für Technischen Umweltschutz. Die Verringerung unserer Abfallberge und die Bemühungen um die Vermeidung und einer möglichst weitgehenden Wiederverwertung ist eine weitere Aufgabe.Das Amt nimmt die gesetzlichen Aufgaben der Unteren Wasserbehörde, der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde und der Unteren Bodenschutzbehörde wahr mit dem Ziel, diese Aufgaben in einem kundenfreundlichen Umgang und auf einem angemessenen und verhältnismäßigen Wege umzusetzen. Diese Aufgaben beinhalten folgende Dienstleistungen:
Gewerbliche Abfallwirtschaft
Wir helfen Ihnen weiter, wenn Sie Fragen zu Bodenaushub- und Bauschuttdeponien, zur Entsorgung von Abfällen aus Gewerbe und Industrie, zum Abbruch von Gebäuden , zur Verwendung von Bauschuttrecyclingmaterial, sowie zu illegalen Abfallablagerungen haben.
Abfallentsorgung
Der Rhein-Sieg-Kreis als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger nimmt die Verwaltungsaufgaben im Bereich der Abfallentsorgung wahr. Hierzu gehören u.a.: die Bearbeitung von Beschwerden, die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang, die Überarbeitung der Abfall- und Gebührensatzung, die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzepts sowie Beratung.
Altlasten / Bodenschutz
Führung eines Altlastenkatasters für Auskünfte bei Bebauung oder Grundstückserwerb im Bezug auf "Altastenfreiheit". Umfassende Beratung bei Fragen zu Boden- und Grundwasserbelastungen.
Ermittlung und Sanierung von Altlasten zur Abwehr von Gesundheits- und Umweltgefahren sowie die Wiedernutzung von ehemals industriellen, gewerblich, kommunal oder militärisch genutzten Flächen.
Gewerblicher Gewässerschutz
Abwässer aus Gewerbetrieben enthalten andere, oft gefährlichere Inhaltsstoffe als häusliche Abwässer. Wir genehmigen und überwachen Abwasservorbehandlung und die Einleitung in das öffentliche Abwassernetz
Korrodierte oder leckgeschlagene Tanks, sorgloser und unvorsichtiger Umgang mit Chemikalien, Mineralöl und anderen wassergefährdenden Stoffen können zu weitreichenden Boden- und Gewässerverschmutzungen führen. Wir kümmern uns um regelmäßige Kontrollen, die Installation von Sicherheitseinrichtungen, den Einbau von langfristig dichten Materialien etc., um solche Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen zu vermeiden
Seit 2008 genehmigt und überwacht der Rhein-Sieg-Kreis technische Anlagen, die dem Bundesimmissionsschutzrecht unterliegen, bearbeitet Beschwerden in diesem Bereich und verfolgt Ordnungswidrigkeiten. Schädliche Umwelteinwirkungen, wie Lärm, Luftverunreinigung, Erschütterungen oder Greüche auf die Nachbarschaft und die Allgemeinheit sollen vermieden oder auf ein verträgliches Maß beschränkt werden.
Wendet sich an kommunale und private Abwassererzeuger. Erteilt Genehmigungen für Gewässerbenutzungen wie z.B. Wasserentnahmen, Wärmepumpen, Fischteichanlagen und regelt Anlagen in und an Gewässern.
Landwirtschaft
Landwirtschaft
Die Aufgaben des technischen Umweltschutzes in der Landwirtschaft betreffen landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe sowie Betriebe mit Tierhaltung, dazu zählt auch die private Pferdehaltung. Sie umfassen die Bereiche Gewässer- und Bodenschutz sowie die landwirtschaftliche und gartenbauliche Abfallbeseitigung-/-verwertung.
Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Trinkwasserversorgung
Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Trinkwasserversorgung
Zur Zeit gibt es im Rhein-Sieg-Kreis neun festgesetzte Trinkwasserschutzgebiete und vier Trinkwassereinzugsgebiete, die sich im Genehmigungsverfahren zur Festsetzung befinden.
Für die festgesetzten Wasserschutzgebiete bestehen Wasserschutzgebietsverordnungen, die Regelungen enthalten, welche Vorhaben und Handlungen in den jeweiligen Schutzzonen genehmigungspflichtig bzw. verboten sind (www.stua-k.nrw.de “Wasserschutzgebiete”). Für Vorhaben und Handlungen in Wasserschutzgebieten, die einer Genehmigung bzw. Befreiung von einem Verbot nach der jeweiligen Wasserschutzgebietsverordnung bedürfen, ist ein Antrag bei der Unteren Wasserbehörde des Rhein Sieg-Kreises zu stellen.
Der Rhein-Sieg-Kreis hat die Rechtsaufsicht über die Wasser- und Bodenverbände im Kreisgebiet, die gemäß dem Wasserverbandsgesetz als Körperschaften des öffentlichen Rechts bestimmte Aufgaben wahrnehmen, wie z.B. Trinkwasser beschaffen und verteilen oder landwirtschaftliche Flächen be- und entwässern. Der Rhein-Sieg-Kreis ist Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, die der Auffassung sind, dass die Verbände Rechtsfehler begangen haben.
Amtsleiter: Dr. Helmut Hoffmann
Tel.: 02241 - 132310
Vorzimmer: Gertraud Schick
Tel.: 02241 - 132217
Fax: 02241 - 133111
Weitere Informationen und Ansprechpartner erhalten Sie über das Bürgerinformationssystem.
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