… Links
» Faltblatt "Der Rodderberg" 1.040 KB
» Faltblatt "Der Dondorfer See" 2.196 KB - Beachten Sie bitte auch die Seite zum Landschaftsplan Nr. 9
» Faltblatt "Ehemalige Siegschleife bei Dreisel" 774 KB
» Faltblatt "Das Rosbachtal" 2.372 KB
… Wahner Heide und Heideparlament
»
Broschüre Wahner Heide und Heideparlament (pdf-Datei 1,74 MB)
… Naturschutz- gebiete (NSG) aktuelle und geplante
» Übersicht über alle aktuellen Naturschutzgebiete
… Landschafts- schutzgebiets- verordnungen 2006
» Zu den Landschaftsschutz- gebietsverordnungen
… Link zum Geodatenportal des Rhein-Sieg-Kreises
» Geodatenportal
» Hinweise zum Geodatenportal
… Anleinpflicht in Naturschutzgebieten
Schutzgebiete im Rhein-Sieg-Kreis
Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und Geschützte Landschaftsbestandteile -
119. Naturschutzgebiet seit dem 19.Juli 2011 rechtskräftig
Zur Umsetzung der dort dargelegten Entwicklungsziele sind im Landschaftsplan besonders zu schützende Teile von Natur und Landschaft als Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale oder Geschützte Landschaftsbestandteile festzusetzen. Darüber hinaus kann die Bezirksregierung in Köln als Höhere Landschaftsbehörde Schutzgebiete außerhalb von Landschaftsplangebieten festsetzen.
Naturschutzgebiete sind, angelehnt an die Definition des Landschaftsgesetzes, Flächen, die zur Erhaltung, Herstellung oder Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Pflanzen- und Tierarten, aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen oder wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit einer Fläche oder eines Landschaftsbestandteils erforderlich sind. Die Mitarbeiter/-innen des Amtes für Natur- und Landschaftsschutz informieren Sie gerne über die in den Naturschutzgebieten erforderlichen Einschränkungen zu Gunsten der Natur.
Im Rhein-Sieg-Kreis sind zum Stichtag 1. Januar 2011 insgesamt 118 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 17.156 ha ausgewiesen oder festgesetzt. Dies entspricht einem Flächenanteil von etwa 14,9 % des Kreisgebietes. In der Spalte rechts werden die Naturschutzgebiete nach und nach im Einzelnen vorgestellt. Bitte haben Sie Verständnis, dass im Moment noch nicht alle dort aufgeführt sind.
Landschaftsschutzgebiete werden festgesetzt, soweit dies zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes oder wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist.
War noch 1986 eine Landschaftsschutzgebietsverordnung für den gesamten Rhein-Sieg-Kreis festgesetzt worden, ist diese im Jahre 2006 durch vier teilräumliche Landschaftsschutzgebietsverordnungen ersetzt worden. Da die Landschaftspläne eigene Landschaftsschutzgebiete festsetzen, treten in diesen Bereichen diese Verordnungen außer Kraft. Insgesamt sind 587,7 km² des Rhein-Sieg-Kreises unter Landschaftsschutz gestellt. Dies entspricht einem Flächenanteil von etwa 51 % des Kreisgebietes.
Einen Überblick über die Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete im Rhein-Sieg-Kreis bietet die folgende Karte (Stand April 2010):
Beim Klick auf die Karte öffnet sich eine detailliertere Darstellung (pdf-Datei; ca. 16 MB)
Die Naturschutzgebiete sind rot, die Landschaftsschutzgebiete grün dargestellt.
Auf dem "Geodatenportal des Rhein-Sieg-Kreises" können Sie sämtliche Schutzgebiete und zusätzlich die FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete im Kreisgebiet ansehen und dort auch weitere Informationen einsehen.
Alle Karten sind nach besten Wissen erstellt, mögliche Fehler sind jedoch nie auszuschließen. Maßgeblich sind die amtlichen Karten, die im Amt für Natur- und Landschaftsschutz einzusehen sind.
Weitere Schutzkategorien sind „Naturdenkmale“ und „Geschützte Landschaftsbestandteile“.
Als Naturdenkmale werden Einzelschöpfungen der Natur festgesetzt, soweit ihr besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist, beispielsweise Einzelbäume. Die Festsetzung kann auch die für den Schutz des Naturdenkmals notwendige Umgebung einbeziehen.
Als Geschützte Landschaftsbestandteile werden Teile von Natur und Landschaft festgesetzt, soweit ihr besonderer Schutz zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes oder zur Abwehr schädlicher Einwirkungen erforderlich ist.
Faltblattserie über die Naturschutzgebiete im Rhein-Sieg-Kreis
Unter dem Leitbegriff „Natur beobachten“ wurde eine Faltblattserie über unsere Naturschutzgebiete aufgelegt. Die ersten Faltblätter können Sie in der Spalte rechts einsehen oder als pdf-Datei herunterladen.

Verordnungstexte und Karten über die Naturschutzgebiete im Rhein-Sieg-Kreis
In der Spalte rechts finden Sie Links zu amtlichen Karten und Verordnungstexten zu einzelnen Naturschutzgebieten.
Symbol for pages in English