Reitangelegenheiten

Informationen zum Reiten in der freien Landschaft und zur Beschaffung von Reitkennzeichen

"Alles Glück der Erde liegt auf dem Rücken edler Pferde." Der Rhein-Sieg-Kreis möchte natürlich allen Reitern auch diese Freizeitbeschäftigung erlauben. Aber es gibt Regeln für das Reiten. So ist in der freien Landschaft (außerhalb des Waldes) das Reiten auf allen öffentlichen Verkehrsflächen und auf privaten Straßen, Wegen und Plätzen gestattet.

Für das Reiten im Wald gibt es gesonderte Regeln, die Sie dem "Merkblatt für Reiter" entnehmen können (siehe rechte Spalte). Dort ist auch dargestellt, wo nicht geritten werden darf.
Detaillierte Informationen darüber wo geritten werden darf, wozu die Reitabgabe verwendet wird, wozu ein Reitkennzeichen dient, sowie Informationen über die Weidehaltung sind in der Broschüre enthalten, die Sie ebenfalls in der rechten Spalte einsehen und herunterladen können.

Reitkennzeichen


Wer in der freien Landschaft oder im Wald reitet, muss ein Kennzeichen mit gültigem Jahresaufkleber beidseitig gut sichtbar am Zaumzeug des Pferdes führen. Diese Kennzeichen können beim Rhein-Sieg-Kreis erworben werden. Bei Verlust des Kennzeichens muss der Rhein-Sieg-Kreis informiert  und ein neues Kennzeichen erworben werden.
 
Die Jahresaufkleber werden gegen eine Gebühr ("Reitabgabe") in Höhe von 25,— EUR, für Reiterhöfe 75,— EUR, zuzüglich Verwaltungsgebühren und Auslagen abgegeben. Reiterhöfe sind Einrichtungen, die Pferde gegen Entgelt anderen zur Verfügung stellen. Die Zugehörigkeit zu einem Reiterhof beeinflusst nicht die Verwaltungsgebühr.

Rechtsgrundlage ist das Landschaftsgesetz für das Land NRW vom 15.08.1994 in der zur Zeit gültigen Fassung.
 
 

Aktuelle Gebühren/Kosten für 2010

Für einen kompletten Satz aus Reitkennzeichen und Jahresaufkleber (z.B. bei Erstausstattung):

  • für private Nutzer: 38,68 EUR
  • für Reiterhöfe: 88,68 EUR.  

Für Verlängerung des Reitkennzeichens (nur Jahresaufkleber notwendig, da Kennzeichen vorhanden):

  • für private Nutzer: 30,18 EUR
  • für Reiterhöfe: 80,18 EUR.

Sie können die Reitkennzeichen und die Jahresaufkleber für das Jahr 2010 ab dem 4. Januar 2010 entweder persönlich oder schriftlich beim Bürger-Service / Info im Kreishaus in Siegburg erwerben. Die Öffnungszeiten lauten mo - do 6.45 - 18.00 Uhr und fr 6.45 - 12.30 Uhr. Die Vordrucke finden Sie in der rechten Spalte.

Auch in der Nebenstelle in Rheinbach, Grabenstr. 39,  sind die Reitkennzeichen und die Jahresaufkleber persönlich beim Bürger-Service ab dem 4. Januar 2010 erhältlich. Die Öffnungszeiten lauten dort: mo - do 8.00 - 17.00 Uhr und fr 8.00 - 12.00 Uhr. Die Nebenstelle erreichen Sie telefonisch unter (02226) 9 23 40 oder per E-Mail nebenstelle.rheinbach@rhein-sieg-kreis.de

 

Anträge

Sind Sie bereits im Besitz eines Reitkennzeichens, verwenden Sie bitte den Antrag "Jahresaufkleber", benötigen Sie ein neues Reitkennzeichen, verwenden Sie bitte den Antrag "Reitkennzeichen".

Veränderungsanzeige:

Haben Sie eine neue Anschrift? Oder eine neue Bankverbindung? Oder hat sich die Anzahl Ihrer Pferde verändert? Nutzen Sie bequem den Vordruck "Veränderungsanzeige" in der Spalte rechts.