Naturschutzgebiet "Millerscheider Bachtal", Gemeinde Ruppichteroth
Ordnungsbehördliche Verordnung der Bezirksregierung Köln über das Naturschutzgebiet "Millerscheider Bachtal" in der Gemeinde Ruppichteroth - in Kraft seit 19.Juli 2011
Die Unterschutzstellung erfolgt wegen der besonderen Bedeutung des Gebietes
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung
- eines naturnahen Fließgewässersystems, das insbesondere geprägt ist durch
- untereinander verbundene, naturnahe Bäche und ihre Auen mit typischen Strukturen, wie z.B. Prall- und Gleithängen, Steilufer, Uferabbrüchen und -überhängen sowie verschiedenartig ausgebildetem Gewässergrund,
- naturnahe Quellsiefen,
- Ufer- und Sumpfbereiche, Röhrichte sowie bachbegleitende Au- und Sumpfwälder, Quellbereiche, Quell-, und Uferhochstaudenfluren,
- einzelne naturnahe Stillgewässer,
- von Feucht- und Nassgrünland (insbesondere Feucht-, Nass- und Sumpfwiesen) im Bereich von artenreichem Grünland sowie von einzelnen Brachflächen,
- der großen Strukturvielfalt und der zahlreichen, eng verzahnten landschaftsraumtypischen Biotopen mit einem großen Anteil an Kleinstrukturen, natürlichen Böschungen und Totholz,
- von seltenen und gefährdeten Bodentypen der Auen,
- des Gebietes als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher, teilweise in ihrem Bestand bedrohter Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensgemeinschaften, insbesondere von Vögeln, Fledermäusen, Fischen, Muscheln, Amphibien, Reptilien, Mollusken sowie verschiedenen Insekten, wie Libellen, Käfer und Schmetterlingen;
aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen;
- insbesondere wegen der historisch gewachsenen Kulturlandschaft mit ihrem Mosaik aus naturnahen waldgeprägten sowie kulturgeprägten Lebensräumen des Offenlandes;
sowie
wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit
- der miteinander verzahnten Fließgewässer, die gekennzeichnet sind durch
- eine gute Wasserqualität,
- den naturnahen Verlauf des Millerscheides Baches sowie dessen Zuläufe,
- das naturnah ausgebildete Bachtal, das bachabwärts einen breiter werdenden Talgrund aufweist,
- den natürlichen Strukturreichtum der Gewässer und der angrenzenden Flächen,
- einer für den Landschaftsraum typisch ausgebildeten Mittelgebirgslandschaft mit einer abwechslungsreichen Morphologie und gewässerreichen, teilweise bewaldeten und teilweise als Grünland genutzten Tälern und überwiegend bewaldeten Hängen,
- der Vorkommen von landschaftsraumtypischen Biotopen, insbesondere solcher feuchter bis nasser, quelliger oder magerer Ausprägung, sowie der Vorkommen von bedrohten Pflanzengesellschaften und von gefährdeten Tier- und Pflanzenarten,
- des Gebietes und seiner Bestandteile im regional bedeutenden Biotopverbund von Fließgewässern, Wäldern und Grünland.
Unterschutzstellung
Die Offenlage des Textes und der Karte konnten vom 26.05.2010 bis 23.06.2010 als Originalausfertigung bei der Bezirksregierung Köln (Höhere Landschaftsbehörde), und als Zweitausfertigung beim Landrat des Rhein-Sieg-Kreises (Untere Landschaftsbehörde) während der Dienststunden eingesehen werden.
Mit der Offenlage der Pläne ging ab dem 18. Mai 2010 für das damals geplante Naturschutzgebiet das so genannte Veränderungsverbot gemäß § 42 e Landschaftsgesetz (LG) einher, wonach in dem Gebiet ab der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung alle Änderungen, sei es baulicher oder anderer Natur (wie Grünlandumbruch, Beseitigung von Hecken, Umbau von Laub- in Nadelwald), verboten sind.
Die Verordnung über die Unterschutzstellung des 119. Naturschutzgebietes auf dem Boden des Rhein-Sieg-Kreises wurde am 22. Juni 2011 von der Bezirksregierung erlassen. In Kraft ist sie am 19. Juli 2011 getreten. Den Text der Verordnung finden Sie in der Spalte rechts.
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