Ausländerangelegenheiten


Die Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises empfängt Sie im neuen Servicebereich

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Änderung für Unionsbürger: Wegfall der Freizügigkeitsbescheinigung

Die Freizügigkeitsbescheinigung für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie für Angehörige der EWR-Staaten ist zum 29. Januar 2013 abgeschafft worden. Die Ausländerbehörde stellt deshalb ab diesem Zeitpunkt keine Freizügigkeitsbescheinigungen mehr aus. Das Aufenthaltsrecht wird zukünftig ausschließlich durch den Nationalpass bzw. das Ausweisdokument und die Meldebescheinigung nachgewiesen.

Arbeitgeber von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern sowie Staatsangehörigen aus Norwegen, Island und Liechtenstein müssen zukünftig keinen Nachweis mehr über das Aufenthaltsrecht führen. Sonderregelungen gelten nur noch für Staatsangehörige aus Bulgarien und Rumänien. Sie brauchen bis zum 31.12.2013 in der Regel noch die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit für die Aufnahme einer Beschäftigung.

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können aber weiterhin nach einem fünfjährigen Aufenthalt eine Daueraufenthaltsbescheinigung beantragen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises unter folgenden Telefonnummern: 02241/13 - 3107, - 2452, - 2656.