Mehr Lärmschutz beim Flughafen Köln/ Bonn
Kreistag verabschiedet Resolution
Der Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises richtet folgende Resolution an die Bundes- und Landesregierung sowie an die in beiden Parlamenten vertretenen Fraktionen:
Der Flughafen Köln/Bonn ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor und Arbeitgeber in der Region. Für seine weitere Entwicklung ist die Akzeptanz des Flughafens und seiner Geschäftspolitik in der Bevölkerung bedeutsam. Die Reduzierung der Fluglärmbelastung und der Schutz der Nachtruhe ist für den Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Sieg-Kreises besonders wichtig.
Vor diesem Hintergrund und anlässlich der neuen Regierungen sieht der Kreistag den Anlass, seine Forderungen bezüglich eines wirkungsvollen Lärmschutzes erneut zu bekräftigen und zu aktualisieren.
Der Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises spricht sich daher für folgende weitere Schritte zum Schutz der Nachtruhe aus:
1) Die endgültige Umsetzung der seit dem 1. November 1997 gültigen 20-Punkte der Regelungen der Nachtflugbeschränkungen auf dem Verkehrsflughafen Köln/Bonn in die Praxis.
2) Die Umsetzung der fehlenden 2 Punkte der so genannten 22-Punkte-Regelung zum Nachtflug am Flughafen Köln/Bonn.
a) das Nachtflugverbot für Strahlflugzeuge im Frachtverkehr mit einem Abfluggewicht von mehr als 340t, die in der Bonusliste stehen (Boeing 747-400 Jumbos) ab 1. November 2002 und
b) die Kernruhezeit (0.00 Uhr bis 5.00 Uhr) im Passagierflugverkehr.
Sollten beide Maßnahmen nicht umgesetzt werden, soll die Genehmigungsbehörde adäquate Lärmschutzmaßnahmen aus dem Bereich des aktiven Lärmschutzes als Ersatz vorschlagen.
3) Kernruhezeiten (Nachtflugverbote) für den Passagierflugverkehr von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr und für den Frachtverkehr von 0.00 Uhr bis zunächst 4.00 Uhr, nach Komplettierung des ICE-Streckennetzes und dem Wegfall von innerdeutschen Flügen bis mindestens 5.00 Uhr.
4) Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der Stadt Köln und der Flughafen-Geschäftsführung die Voraussetzungen für eine Orientierung des Flughafens Köln/Bonn auf ein Logistik-Tagesfrachtzentrum zu prüfen und dem Kreistag bis September 2006 einen ersten Bericht vorzulegen. In Abstimmung mit den Fluggesellschaften und den sonstigen Logistikunternehmen am Flughafen ist sicherzustellen, dass bei Nutzung des Flughafens als Tagesfrachtzentrum kurzfristig eine wesentliche Entlastung der Flugbe-wegungen in der Nacht erfolgt. Dies betrifft insbesondere die Kernruhezeit zwischen 0.00 Uhr und 5.00 Uhr. Durch die geänderte Logistikkonzeption ist gleichzeitig die Voraussetzung für den Erhalt und die Schaffung neuer Arbeitsplätze gegeben.
5) Die zügige Überwachung der Wirksamkeit der bisher getroffenen Lärmschutzmaßnahmen und die Neuauflage des Lärmschutzprogramms mit Wirkung ab 2006, zumindest aber eine Verlängerung der Antragsfristen für die Bewilligung passiver Lärmschutzmaßnahmen.
6) Die Umsetzung der zeitnahen Kontrollen und Verfolgung bei Flugabweichungen und außergewöhnlichen Lärmereignissen, insbesondere durch Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Flughöhen bei Nachtflügen. Rechtliche Bedenken, beispielsweise des Datenschutzes, sind durch entsprechende gesetzliche Regelungen auszuräumen. Dabei ist eine Zusammenführung von Flugspuraufzeichnungen, Flugdaten (Gesellschaft etc.), Zeiten und Lärmaufzeichnungen unverzichtbar.
7) Gespräche mit den für den Nachtflug verantwortlichen Firmen mit dem Ziel der Vereinbarung zur vorzeitigen Aussonderung besonders lärmintensiver Flugzeuge, die an den Messstellen rund um den Flughafen Köln/Bonn mehr als 75 dB (A) erzeugen. Dies ist gegebenenfalls in einem die nächsten Jahre betreffenden Stufenplan zu realisieren. (Z.B. erzeugt die MD 11 zwischen 79 und 81 dB (A) in Siegburg und Lohmar und die alte Airbus-Maschine A300 B4 liegt an diesen Messstellen bei 77 bis 78 dB(A)). Zu verhindern ist auch, dass es nach der vollen Inbetriebnahme des Frachtzentrums von UPS zum Einsatz der B 747 kommt oder der A 380 im Frachtbetrieb während der Nacht eingesetzt wird, wenn deren Lärmwerte für die Frachtversion in der Praxis zu einem Überschreiten des Wertes von 75 dB (A) an den Messstellen rund um den Flughafen führen würde.
8) Keine Vereinbarungen mit Flugverkehrsunternehmen, die zu einer Ausdehnung des Nachtflugverkehrs führen können und entsprechendes Einwirken des Rhein-Sieg-Kreises als Gesellschafter des Flughafens.
9) Die EU-weite Einführung eines Nachtflugverbotes, um möglichen Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der europäischen Gemeinschaft entgegenzuwirken.
Siegburg, 30.03.2006
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