Freie Arztwahl im Ausland
Der Besuch von Ärzten und Krankenhäusern im EU-Ausland wird einfacher. Eine neue Richtlinie über die Patientenrechte bei grenzüberschreitender Behandlung legt fest, dass ärztliche Leistungen im Ausland erstattungspflichtig sind, wenn sie in dem Land, wo der Patient versichert ist, abgedeckt sind. Der Europäische Gerichtshof hatte in der Vergangenheit wiederholt bemängelt, dass das Recht der Patienten auf einen grenzüberschreitenden Arztbesuch eingeschränkt war. Gleichzeitig können die Mitgliedstaaten die Erstattung einschränken, wenn das System der Krankenversicherung erheblich belastet wird. Wird der Patientenzustrom aus dem Ausland zu groß, dürfen sie Regeln erlassen, wonach vorherige Genehmigungen erforderlich sind, etwa bei Operationen oder längeren Krankenhausaufenthalten.
Quelle: EU-Nachrichten der Europäischen Kommission - Vertretung in Deutschland, Nr. 21 vom 10.06.2010
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