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Haushalt des Rhein-Sieg-Kreises 2011 / 2012

 

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan sind Grundlage für die Finanzwirtschaft des Kreises. Sie enthalten alle im Haushaltsjahr für die Aufgabenerfüllung voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen sowie die entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen.

Der Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises hat in seiner Sitzung am 27. Juni 2011 den Doppelhaushalt für das Haushaltsjahr 2011/2012 verabschiedet.

Die Bezirksregierung Köln - Der Regierungspräsident - hat mit Verfügung vom 15.08.2011 die in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte planmäßige Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage und die in § 6 Abs. 1 der Haushaltssatzung festgesetzte Allgemeine Kreisumlage genehmigt und gegen die Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011/2012 keine Bedenken erhoben.