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Wirtschaftsmeldungen


Breitbandversorgung 

Der von der Bundesnetzagentur betriebene Infrastrukturatlas steht ab sofort als Geoinformationssystem online zur Verfügung.

Der Infrastrukturatlas enthält Geodaten über in Deutschland vorhandene Infrastrukturen, die beim Aufbau von Breitbandnetzen grundsätzlich mitgenutzt werden können. Dazu zählen beispielsweise vorhandene Glasfaserleitungen, Leerrohre, Funktürme, Masten und Funkstationen. Die Daten stammen von Infrastrukturinhabern unterschiedlicher Branchen und Bereiche, wie beispielsweise Energienetzbetreibern aber auch öffentlichen Einrichtungen.
Mit der Novellierung des Telkommunikationsgesetzes hat die Bundesnetzagentur mit § 77a Abs. 3 TKG hat eine Ermächtigungsgrundlage für die Beschaffung von Daten für den bislang auf freiwilliger Basis betriebenen Infrastrukturatlas erhalten.
Vor diesem Hintergrund hat sie nun das endgültige System ins Netz gestellt. Informationen zu Infrastrukturen, die beim Breitbandausbau mitgenutzt werden können, sind für die berechtigten Nutzer nun über eine interaktive Karte abrufbar.
Der Infrastrukturatlas soll die Nutzung von Synergien beim Breitbandausbau vorantreiben. Er setzt damit eine zentrale Maßnahme der Breitbandstrategie der Bundesregierung um. Die Nutzung des Infrastrukturatlas ist aber lediglich für Gebietskörperschaften und Unternehmen im Rahmen von Breitbandausbauprojekten möglich.

Weitere Informationen, die Einsichtnahmebedingungen und den Antag auf Einsichtnahme finden Sie hier.

 

Zuschuss für Betriebe bei Einstellung einer Tagespflegeperson

Unternehmen, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ihrer Beschäftigten aktiv unterstützten wollen werden dabei jetzt vom Bund bis Ende 2014 unterstützt.
Stellt das Unternehmen eine Tagespflegeperson sozialversicherungspflichtig für mindestens 24 Monate fest an, kann für 12 Monaten ein Personalkostenzuschuss in Höhe von max. 50 Prozent, plus Kosten für Verwaltungsaufwand beantragt werden. Die Förderung erfolgt im Rahmen des ‚Aktionsprogramm Kindertagespflege’ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend’.
Voraussetzung für den Zuschuss ist einmal eine Kooperationsvereinbarung mit dem zuständigen Jugendamt und die Neueinstellung der Tagespflegeperson.

Weitere Informationen zum Programm sowie das online-Antragsformular finden Sie auf hier.