Der Landrat
Politische Spitze und Repräsentant in einer Person
Der Landrat ist die politische Spitze und der Repräsentant des Rhein-Sieg-Kreises. Er wird von der Bevölkerung des Rhein-Sieg-Kreises alle fünf Jahre direkt gewählt. Als Vorsitzender des Kreistages und des Kreisausschusses legt er die Tagesordnung fest, bereitet die Beschlüsse vor und leitet die Sitzungen. Bei den repräsentativen Aufgaben vertreten ihn im Bedarfsfall die ehrenamtlichen Landräte. Zugleich steht der Landrat an der Spitze der Kreisverwaltung . In dieser Funktion ist er verantwortlich für die Geschäfte der laufenden Verwaltung und setzt die Beschlüsse des Kreistages und des Kreisausschusses um.
Der Landrat erfüllt nicht nur die Selbstverwaltungsaufgaben des Kreises, sondern darüber hinaus auch Aufgaben für den Staat. Das Land Nordrhein-Westfalen verzichtet überwiegend auf eigene Behörden zur Wahrnehmung seiner Verwaltungsaufgaben auf Kreisebene. Vielmehr leiht sich das Land den Landrat vom Kreis aus und beauftragt ihn, Aufgaben der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde zu übernehmen. Dazu gehört die Kommunalaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden. Gemeinsam mit den Schulräten bildet er das staatliche Schulamt und fungiert überdies als Chef der Kreispolizeibehörde. Letzteres ist allerdings in Deutschland eine Besonderheit der 31 nordrhein-westfälischen Landräte. Schließlich vertritt der Landrat den Kreis in zahlreichen Gremien von Gesellschaften und Institutionen.
Weitere Informationen zu Gremienmitgliedschaften und Nebentätigkeiten des Landrates finden Sie hier.
LR Kühn, Minister de Maizière, OB Nimpsch