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Rechts- und Ordnungsamt

Fischerprüfung

Beschreibung

Wer im Rhein-Sieg-Kreis fischen möchte, benötigt einen Fischereischein. Dieser kann von den örtlichen Ordnungsbehörden jedoch nur ausgestellt werden, wenn zuvor die Fischerprüfung erfolgreich vor der Unteren Fischereibehörde abgelegt wurde.

Die Fischerprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Im schriftlichen Teil müssen Fragen aus einem Fragenkatalog beantwortet werden. Im praktischen Teil ist das Angelgerät waidgerecht zusammen zu stellen und es sind Fischarten anhand von Bildtafeln zu bestimmen.

Die Fischerprüfung findet zweimal jährlich (Frühjahr und Herbst) statt.

Die nächste Fischerprüfung wird in der Zeit vom 18. bis 22. Mai 2026 im Kreishaus in Siegburg durchgeführt. 

Die Prüfung ist grundsätzlich bei der Behörde abzulegen, in der der Prüfling seinen ständigen Wohnsitz hat. Sollte beabsichtigt sein, die Prüfung bei einer anderen Behörde abzulegen, ist eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Der entsprechende Vordruck ist unter „Links und Downloads“ zu finden.

Im Fall des Verlustes eines bereits durch den Rhein-Sieg-Kreis erteilten Fischerprüfungszeugnisses kann die Ausstellung einer Zweitschrift beantragt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung nicht automatisch auch die Zulassung zur Fischerprüfung bedeutet. Wenn mehr Anträge eingehen, als Plätze zur Verfügung stehen, erfolgt die Zulassung für Einwohnerinnen und Einwohner des Rhein-Sieg-Kreises nach der Reihenfolge des Antragseingangs. Sofern darüber hinaus noch Kapazitäten bestehen, können auch Einwohnerinnen und Einwohner anderer Kreise und Städte zugelassen werden. Auch hier ist dann der Zeitpunkt des Antragseingangs entscheidend.

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