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Natur und Energie

Tierseuchenbekämpfung

Tierseuchen stellen nach wie vor eine ständige Bedrohung für die tierhaltende Landwirtschaft, die fleischverarbeitende Industrie und nicht zuletzt für die Verbraucherinnen und Verbraucher dar.

Für die Veterinärinnen und Veterinäre des Rhein-Sieg-Kreises ist dies ein weites Feld, denn zur Tierseuchenbekämpfung zählen verschiedene Tätigkeitsbereiche.

So ist die Vorbeugung und Bekämpfung von Tierkrankheiten (Tierseuchen) das oberste Ziel der Veterinärverwaltung. Auch Krankheiten, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden können, sogenannte Zoonosen, werden überwacht. Bei eventuell auftretenden Seuchen besteht die Aufgabe des Kreisveterinäramtes darin, deren Ausbreitung zu verhindern.

Grundvoraussetzung für eine effektive Tierseuchenbekämpfung ist es, einerseits landwirtschaftliche Betriebe und andererseits aber auch einzelne Tiere und Handelswege zu erfassen. 

Beim Ausbruch von Seuchen werden unverzüglich entsprechende Maßnahmen für den Betrieb, gegebenenfalls auch für die Region ergriffen. Diese reichen von Bestandssperre über Tötungsmaßnahmen, Einrichtung von Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten bis hin zum „Stand still“, der Einstellung jeglicher „Bewegung“.

Um Tierkrankheiten möglichst frühzeitig zu erkennen, werden im Rahmen staatlicher Überwachungsprogramme auch regelmäßige Bestandsuntersuchung durchgeführt. Der Ausbruch einer Seuche muss dem Veterinäramt unverzüglich angezeigt werden. Dies gilt auch für einen Verdacht darauf.

Unter besonderer Beobachtung stehen Tiere, die im Reiseverkehr aus dem Ausland nach Deutschland gebracht werden. Bei der gewerblichen Einfuhr besteht sogar eine Meldepflicht beim Veterinäramt. Denn Tiere dürfen aus dem Ausland nur mit einer entsprechenden Gesundheitsbescheinigung mitgebracht werden.

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