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Natur und Energie

Newcastle-Krankheit bei Geflügel in Deutschland angekommen

Rhein-Sieg-Kreis aktuell nicht betroffen!

Seit dem Februar 2026 ist es nach 30 Jahren wieder zu mehreren Ausbrüchen der Newcastle Disease (ND), auch atypische Geflügelpest genannt, in Brandenburg und Bayern gekommen. Betroffen waren sowohl Hobbyhalterinnen und Hobbyhalter als auch größere Geflügelbetriebe. Insgesamt sind bereits über 160 Millionen Legehennen, Puten und Masthähnchen in Brandenburg und Bayern an der Newcastle-Disease (ND) verendet oder mussten getötet werden (Stand 25.03.26).

Impfpflicht für alle Halterinnen und Halter

In Deutschland gilt eine Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit (ND).

Demnach müssen alle Besitzerinnen und Besitzer (auch Hobbyhalterinnen und Hobbyhalter) eines Hühner- oder Truthühnerbestandes (Putenbestandes) ihre Tiere regelmäßig gegen die Newcastle Disease (ND) basierend auf den Angaben der Impfstoffhersteller impfen, sodass zu jeder Zeit im gesamten Bestand eine ausreichende Immunität gegen die ND gewährleistet ist.

In Deutschland stehen mehrere Lebend- und Totimpfstoffe für die Impfung zur Verfügung. Nach einer Grundimmunisierung müssen aufgrund einer begrenzten Wirksamkeitsdauer zudem in regelmäßigen Abständen Wiederholungsimpfungen durchgeführt werden.

Zu beachten ist dabei, dass für die verschiedenen Impfstoffe unterschiedliche Impfschemata einzuhalten sind und es verschiedene Anwendungsmethoden gibt: Bei der Impfung per Injektion hält der Impfschutz gewöhnlich über die gesamte Legeperiode bis zur Mauser, folglich 1 Jahr. Bei der oralen Impfung über das Trinkwasser benennen die Impfstoffhersteller zumeist eine Wiederholung der Impfung nach 6 Wochen!

Der Bezug des Impfstoffes kann über eine praktizierende Tierärztin oder einen praktizierenden Tierarzt oder über die umliegenden Geflügelzuchtvereine erfragt werden.

Wichtig ist zusätzlich die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen. Hierzu gehören vor allem Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen an den Stallungen, der Gegenstände, von Fahrzeugen und die Nutzung von Schutzkleidung/ stalleigene Kleidung.

Bei Verdacht auf ND muss das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises sofort informiert werden!

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