Reitkennzeichen:
Für den Neuantrag auf ein unbefristetes Reitkennzeichen mit einem aktuellen Jahresaufkleber für private Zwecke wird eine Gebühr in Höhe von 41,80 Euro erhoben.
Bei gewerblichen Zwecken beträgt die Gebühr für ein unbefristetes Reitkennzeichen mit aktuellem Jahresaufkleber 91,80 Euro.
Wer bei Verlust ein Ersatzkennzeichen benötigt, kann dieses (ohne den Jahresaufkleber) für eine Gebühr in Höhe von 10,90 Euro beantragen.
Jahresaufkleber (gültig für ein Kalenderjahr):
Für die Beantragung eines neuen Jahresaufklebers (bei bereits vorhandenem Reitkennzeichen) wird bei einer privaten Nutzung eine Gebühr in Höhe von 30,90 Euro erhoben.
Bei gewerblichen Zwecken beträgt die Gebühr für den neuen Jahresaufkleber 80,90 Euro.
Neue Jahresaufkleber - sofern beantragt - senden wir Ihnen zum Jahresanfang automatisch zu. Sollten Sie dies irgendwann nicht mehr wünschen, muss die Abmeldung des Reitkennzeichens und damit die Beendigung der automatischen Zusendung bis zum 1. November des Vorjahres erfolgen.
Abmeldungen, die erst nach Erlass des neuen Gebührenbescheides vorgenommen werden, entbinden Sie nicht von der Zahlungspflicht. Eine anteilige Berechnung der Reitabgabe für das angebrochene Kalenderjahr ist nicht möglich.
Sollten Sie weitere allgemeine Fragen zum Thema Reitkennzeichen haben, können Sie gerne per E-Mail an reitenrhein-sieg-kreisde mit uns Kontakt aufnehmen.
Alle Antragsformulare finden Sie unter „Links und Downloads“. Sie können die Formulare ausgefüllt und unterschrieben in Papierform einreichen oder aber auch eingescannt an die genannte E-Mail-Adresse senden. Alternativ stehen Ihnen auf dieser Seite unser Online-Service zur Verfügung. Dort können Sie Ihre Anträge nicht nur vollständig digital einreichen, sondern auch sofort die anfallenden Gebühren entrichten. Die persönliche Abholung Ihrer Reitkennzeichen im Kreishaus ist nach Terminvereinbarung möglich.