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Unsere Verwaltung

Öffentliche Bekanntmachung - bereitgestellt am 7. Dezember 2022

Aufhebung der Allgemeinverfügungen des Rhein-Sieg-Kreises vom 07.11.2022 und 25.11.2022 zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel

1. Nachdem die Geflügelpest bei Nutzgeflügel in Teilgebieten der Gemeinde Windeck erloschen ist, werden die Allgemeinverfügungen vom 07.11.2022 und 25.11.2022 aufgehoben.
Die angeordneten Schutzmaßregeln finden daher gemäß § 44 Abs. 1 Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) keine Anwendung mehr. 

2. Die Aufhebung tritt am 07.12.2022 in Kraft.
Die Veröffentlichung erfolgt auf der Internetseite des Rhein-Sieg-Kreises unter www.rhein-sieg-kreis.de in der Rubrik Verwaltung-Politik\Verwaltung\Öffentliche_Bekanntmachungen.

Siegburg, den 05.12.2022
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
gez. Sebastian Schuster

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