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Unsere Verwaltung

Öffentliche Bekanntmachung - bereitgestellt am 3. April 2024

über die Offenlegung des fortgeführten Liegenschaftskatasters

Gemäß § 13 Abs. 3 und 5 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (VermKatG NRW, SGV.NRW.7134) in Verbindung mit § 22 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (DVOzVermKatG NRW, SGV.NRW.7134) in den zurzeit gültigen Fassungen kann die Bekanntgabe von Erneuerung und umfangreichen Fortführungen des Liegenschaftskatastes durch Offenlegung erfolgen.

Im gesamten Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises wurde das Liegenschaftskataster im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 bezüglich

  1. der Eigentümerdaten nach Mitteilung durch die Grundbuchverwaltung
  2. der Lagebezeichnungen 
  3. des Gebäudebestandes (auf Grundlage von Luftbildinformationen und Feldvergleich)

aktualisiert.

Weitere Veränderungen:

1. Die Ergebnisse der Baulandumlegung „Am Limperichsberg – Teilbereich B“ wurden in das amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem übernommen (Az.: 62.2 2023_CIII_7285/ 29.11.2023).

2. Die Grenze zwischen den Flurstücken 1523 und 2156, Flur 11, Gemarkung Honnef wurde aufgrund von Digitalisierungsfehlern in der Flurkarte falsch dargestellt. Die Berichtigung des Zeichenfehlers erfolgt von Amts wegen und bewirkt keine Rechtsänderung. Die Offenlegung erfolgt für den verstorbenen Eigentümer Heribert Haag. (Az.: 62.2 2023_VAW_20331/ 22.05.2023)

3. Die Teilungsvermessung des Flurstücks 3161, Flur 4, Gemarkung Niedermenden wurde in das amtliche Liegenschaftskataster übernommen. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 3953-3955 entstanden. Die Offenlegung erfolgt für den Eigentümer Ilja Michael. Die aktuelle Adresse konnte nicht ermittelt werden. (Az.: 62.2 2023_CIIC_3503/ 03.07.2023).

4. Die Grenzen der Agger wurden entsprechend der wasserrechtlichen Bestimmungen des Landeswassergesetzes NRW im Rahmen einer Teilungsvermessung angepasst. Die Offenlegung erfolgt für die nicht ermittelbaren Eigentümer des Grundstücks Gemarkung Scheiderhöhe, Flur 4, Flurstück alt: 134, die Anlieger. In diesem Zusammenhang ist das Flurstück 307 entstanden und die Fläche wurde neu ermittelt (Az.: 62.2 2022_CIIA_1537/ 26.04.2023).

5. Die Gebäudeeinmessung auf den Flurstücken 393 und 1472, Flur 18, Gemarkung Geistingen wurde in die amtliche Liegenschaftskarte übernommen. Die Offenlegung erfolgt für den Eigentümer Bernd Berger. Die aktuelle Adresse konnte nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2023_CIID_4302/ 13.06.2023).

6. Die Gebäudeeinmessung auf dem Flurstück 1478, Flur 24, Gemarkung Rosbach wurde in die amtliche Liegenschaftskarte übernommen. Die Offenlegung erfolgt für den Eigentümer Phillip Marc Claus. Die aktuelle Adresse konnte nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2023_CIID_4412/ 07.08.2023).

7. Die Gebäudeeinmessung auf den Flurstücken 42 und 43, Flur 28, Gemarkung Much wurde in die amtliche Liegenschaftskarte übernommen. Die Offenlegung erfolgt für die Mitglieder der Eigentümergemeinschaft (Az.: 62.2 2023_CIID_4504/ 13.11.2023).

8. Die Gebäudeeinmessung auf den Flurstücken 5398, 5553 und 8178, Flur 2, Gemarkung Siegburg wurde in die amtliche Liegenschaftskarte übernommen. Die Offenlegung erfolgt für die Mitglieder der Eigentümergemeinschaft (Az.: 62.2 2023_CIID_4627/ 14.11.2023).

9. Die Gebäudeeinmessung auf den Flurstücken 1203 und 1216, Flur 6, Gemarkung Geistingen wurde in die amtliche Liegenschaftskarte übernommen. Die Offenlegung erfolgt für die Mitglieder der Eigentümergemeinschaft (Az.: 62.2 2023_CIID_4295/ 06.06.2023).

10. Die amtliche Fläche des Flurstücks 194, Flur 21, Gemarkung Wormersdorf wurde infolge einer Neuberechnung geändert. Die Erben der verstorbenen Eigentümerin Maria Dorothea Schmitz konnten nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2023_CIIA_1065/ 16.03.2023). 

11. Das Flurstück 30/1, Flur 29, Gemarkung Bergheim-Müllekoven hat aus katastertechnischen Gründen eine neue Flurstücksbezeichnung erhalten. In diesem Zusammenhang ist das Flurstück entstanden und die amtliche Fläche wurde neu ermittelt. Die Offenlegung erfolgt für das Staatliche Umweltamt des Landes NRW. Die aktuelle Adresse konnte nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2022_VAW_20682/ 22.11.2023).

12. Die Überhakenflurstücke 306/178 und 307/179, Flur 8, Gemarkung Altenbödingen wurden aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 407 - 410 entstanden. Die Offenlegung erfolgt für die Eigentümerin Christina Bambeck. Die Adresse konnte nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2022_VAW_20618/ 06.02.2023).

13. Das Überhakenflurstück 80, Flur 1, Gemarkung Berghausen wurde aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 770 und 771 entstanden. Die Offenlegung erfolgt für die Eigentümerin Therese Strauscheid. Die Adresse konnte nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2022_VAW_20620/ 30.03.2023).

14. Die Überhakenflurstücke 93 und 95, Flur 3 und das Überhakenflurstück 18, Flur 6, Gemarkung Berghausen wurden aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 505-506, 527-529 in der Flur 3 und 115-116 in der Flur 6 entstanden. Die Offenlegung erfolgt für den Eigentümer Cornelius Husemann. Die Adresse konnte nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2023_VAW_20343/ 19.06.2023; 62.2 2023_VAW_20344/ 27.06.2023; 62.2 2023_VAW_20349/ 01.08.2023).

15. Das Überhakenflurstück 89, Flur 3, Gemarkung Berghausen wurde aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 497 und 498 entstanden Die Erben der verstorbenen Eigentümerin Maria Rosa Myschor konnten nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2023_VAW_20343/ 19.06.2023).

16. Das Überhakenflurstück 96, Flur 3, Gemarkung Berghausen wurde aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 530 und 531 entstanden. Die Erben der verstorbenen Eigentümerin Anna Dorothea Kurenbach konnten nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2023_VAW_20344/ 27.06.2023).

17. Das Überhakenflurstück 17, Flur 6, Gemarkung Berghausen wurde aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 113 und 114 entstanden. Die Offenlegung erfolgt für das Pastorat Uckerath. Die Adresse konnte nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2023_VAW_20349/ 01.08.2023).

18. Die Überhakenflurstücke 5, 6, 7, 223, 525/224, 618/200 und 1253, Flur 5, Gemarkung Berghausen wurden aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 1344-1349 und 1356-1367 entstanden. Die Erben des verstorbenen Eigentümers Günther Hochstätter konnten nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2023_VAW_20365/ 31.07.2023; 62.2 2023_VAW_20367/ 18.08.2023).

19. Die Überhakenflurstücke 365, 467/80, 529/86, 725/54, Flur 5, Gemarkung Berghausen wurden aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 1392-1393, 1398-1403 entstanden. Die Offenlegung erfolgt für die Eigentümerin Isabella Mierbach. Die Adresse konnte nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2023_VAW_20368/ 19.09.2023).

20. Das Überhakenflurstück 55, Flur 15, Gemarkung Halberg wurde aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 702 und 703 entstanden. Die Erben des verstorbenen Eigentümers Rudolf Fröhling konnten nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2023_VAW_20446/ 15.03.2023).

21. Das Überhakenflurstück 75, Flur 5, Gemarkung Hasenpohl wurde aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 1107 und 1108 entstanden. Die Offenlegung erfolgt für die nicht ermittelbaren Eigentümer, die Anlieger (Az.: 62.2 2023_VAW_20401/ 14.08.2023).

22. Das Überhakenflurstück 923, Flur 5, Gemarkung Hasenpohl wurde aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 1119 und 1120 entstanden. Die Offenlegung erfolgt für den Eigentümer Theo Rörig. Die Adresse konnte nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2023_VAW_20401/ 14.08.2023).

23. Das Überhakenflurstück 93, Flur 8, Gemarkung Halberg wurde aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 527 und 528 entstanden. Die Erben des verstorbenen Eigentümers Philipp Günter Hochstätter konnten nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2023_VAW_20403/ 16.10.2023).

24. Die Überhakenflurstücke 378, 379, 380, Flur 9, Gemarkung Hasenpohl wurden aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 1136-1141 entstanden. Die Offenlegung erfolgt für den Eigentümer Heinz Quirrenbach. Die Adresse konnte nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2023_VAW_20405/ 08.09.2023).

25. Die Überhakenflurstücke 846/373 und 847/373, Flur 9, Gemarkung Hasenpohl wurden aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 1144-1147 entstanden. Die Offenlegung erfolgt für den Eigentümer Ahmed Badeeb. Die Adresse konnte nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2023_VAW_20405/ 08.09.2023).

26. Das Überhakenflurstück 61, Flur 15, Gemarkung Hangelar wurde aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 160 und 161 entstanden. Die Erben der verstorbenen Eigentümer Maria Schmitz, Anton Düx, Peter Düx und Klara Stiens konnten nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2022_VAW_20451/ 15.03.2023).

27. Das Überhakenflurstück 193, Flur 4, Gemarkung Honrath wurde aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 1314 und 1315 entstanden und die amtliche Fläche wurde neu ermittelt. Die Offenlegung erfolgt für die Eigentümerin Gertraud Danziger. Die Adresse konnte nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2022_VAW_20456/ 09.01.2023).

28. Das Überhakenflurstück 33, Flur 22, Gemarkung Honrath wurde aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 148-150 entstanden und die amtliche Fläche wurde neu ermittelt. Die Offenlegung erfolgt für den Eigentümer Dr. Hermann Josef Baaken. Die Adresse konnte nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2023_VAW_20313/ 12.06.2023).

29. Das Überhakenflurstück 718, Flur 12, Gemarkung Meckenheim wurde aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 1178 und 1179 entstanden und die amtliche Fläche wurde neu ermittelt. Die Offenlegung erfolgt für die Mitglieder der Eigentümergemeinschaft (Az.: 62.2 2023_VAW_20136/ 04.05.2023).

30. Das Überhakenflurstück 4, Flur 4, Gemarkung Wersch wurde aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 485 und 486 entstanden und die amtliche Fläche wurde neu ermittelt. Die Offenlegung erfolgt für den Eigentümer Alexander Marc Behr. Die Adresse konnte nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2022_VAW_20295/ 02.02.2023).

31. Das Überhakenflurstück 325, Flur 4, Gemarkung Wersch wurde aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 501 und 502 entstanden und die amtliche Fläche wurde neu ermittelt. Die Offenlegung erfolgt für die nicht ermittelbaren Eigentümer, die Anlieger (Az.: 62.2 2022_VAW_20295/ 02.02.2023).

32. Das Überhakenflurstück 128, Flur 31, Gemarkung Witterschlick wurde aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 1083 und 1084 entstanden. Die Offenlegung erfolgt für den Eigentümer Willy Albert Nettekoven. Die Adresse konnte nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2023_VAW_20077/ 27.04.2023).

33. Das Überhakenflurstück 178, Flur 6, Gemarkung Wolperath wurde aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 634 und 636 entstanden und die Fläche wurde neu ermittelt. Die Erben des verstorbenen Eigentümers Karl Clemens Kunst konnten nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2022_VAW_20616/ 09.01.2023).

34. Das Überhakenflurstück 288, Flur 6, Gemarkung Wolperath wurde aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 610 und 611 entstanden. Die Erben des verstorbenen Eigentümers Helmut Platz konnten nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2022_VAW_20616/ 09.01.2023).

35. Das Flurstück 138/1, Flur 10, Gemarkung Hersel hat aus katastertechnischen Gründen eine neue Flurstücksbezeichnung erhalten. In diesem Zusammenhang ist das Flurstück 243 entstanden und die Fläche wurde neu ermittelt. Die Offenlegung erfolgt für den Eigentümer Michael Rott. Die Adresse konnte nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2023_VAW_20510/ 09.08.2023). 

36. Das Flurstück 73/2, Flur 3, Gemarkung Kardorf-Hemmerich hat aus katastertechnischen Gründen eine neue Flurstücksbezeichnung erhalten. In diesem Zusammenhang ist das Flurstück 226 entstanden und die Fläche wurde neu ermittelt. Die Offenlegung erfolgt für die Mitglieder der Erbengemeinschaft (Az.: 62.2 2023_VAW_20618/ 27.09.2023). 

37. Das Flurstück 776/135, Flur 12, Gemarkung Ollheim hat aus katastertechnischen Gründen eine neue Flurstücksbezeichnung erhalten. In diesem Zusammenhang ist das Flurstück 1007 entstanden und die Fläche wurde neu ermittelt. Die Offenlegung erfolgt für den Eigentümer Kaspar Andreas Lichtenhagen. Die Adresse konnte nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2023_VAW_20075/ 21.02.2023). 

38. Das Flurstück 218/14, Flur 26, Gemarkung Sieglar hat aus katastertechnischen Gründen eine neue Flurstücksbezeichnung erhalten. In diesem Zusammenhang ist das Flurstück 467 entstanden und die Fläche wurde neu ermittelt. Die Offenlegung erfolgt für den Eigentümer Hedwig Bitz. Die Adresse konnte nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2023_VAW_20743/ 02.11.2023). 

39. Die Flurstücke 288/148, 165/138, 260/117, 256/117, 166/138, Flur 1, Gemarkung Witterschlick hat aus katastertechnischen Gründen eine neue Flurstücksbezeichnung erhalten. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 882, 895, 904, 905, 894 entstanden. Die Offenlegung erfolgt für den Eigentümer Günther Thomas. Die Adresse konnte nicht ermittelt werden. Ebenfalls erfolgt die Offenlegung für die verstorbenen Eigentümer Agnes Piepkorn, Franz Lieberz und Elisabeth Jung. Die Erben konnten nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2023_VAW_20076/ 23.02.2023). 

40. Das Flurstück 113/53, Flur 7, Gemarkung Züllighoven hat aus katastertechnischen Gründen eine neue Flurstücksbezeichnung erhalten. In diesem Zusammenhang ist das Flurstück 171 entstanden und die Fläche wurde neu ermittelt. Die Offenlegung erfolgt für die Eigentümerin Apollonia Engels. Die Adresse konnte nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2023_VAW_20310/ 25.05.2023). 

41. In folgenden Gebieten des Rhein-Sieg-Kreises wurden von Amts wegen Neuberechnungen der Flächenangaben aufgrund verbesserter Datengrundlage durchgeführt:

  • Gemarkung Aegidienberg: Flur 6 
  • Gemarkung Bennrath: Fluren 3, 6, 7, 8, 11, 13, 14, 17, 18, 19, 23, 24, 25
  • Gemarkung Bergheim-Müllekoven: Fluren 13, 16, 22, 23, 25, 27, 29
  • Gemarkung Birlinghoven: Fluren 1, 8, 9, 10, 11, 12  
  • Gemarkung Bonrath: Fluren 1-9
  • Gemarkung Braschoß: Fluren 1, 2, 3, 19
  • Gemarkung Breidt: Fluren 2, 3, 5, 9
  • Gemarkung Bröl: Fluren 1, 2, 4
  • Gemarkung Dattenfeld: Fluren 2, 3, 5, 8, 9, 26, 29, 30, 34, 38
  • Gemarkung Dehrenbach: Fluren 1, 4, 7
  • Gemarkung Eitorf: Fluren 16, 20, 22, 24
  • Gemarkung Flerzheim: Flur 12
  • Gemarkung Fritzdorf: Flur 6
  • Gemarkung Geilhausen: Flur 9
  • Gemarkung Geistingen: Fluren 18, 32, 38
  • Gemarkung Gerlinghausen: Fluren 1, 3
  • Gemarkung Gimmersdorf: Fluren 3, 4
  • Gemarkung Halberg: Fluren 2, 12
  • Gemarkung Halft: Flur 12
  • Gemarkung Hangelar: Fluren 15, 16
  • Gemarkung Heisterbacherrott: Flur 3
  • Gemarkung Herkenrath: Fluren 8, 10, 12, 13
  • Gemarkung Hersel: Flur 10
  • Gemarkung Hilberath: Flur 1
  • Gemarkung Honrath: Fluren 1, 4, 5, 6, 7, 12, 13, 14, 16, 19, 21, 20, 22
  • Gemarkung Inger: Flur 22
  • Gemarkung Ittenbach: Fluren 2; 15
  • Gemarkung Kardorf-Hemmerich: Fluren 3, 4, 5
  • Gemarkung Kohlberg: Fluren 1-6, 13
  • Gemarkung Kurscheid: Flur 2
  • Gemarkung Lauthausen: Fluren 1-5
  • Gemarkung Leuscheid: Flur 31
  • Gemarkung Linkenbach: Flur 14
  • Gemarkung Löbach: Fluren 8, 10, 11
  • Gemarkung Ludendorf: Flur 10
  • Gemarkung Markelsbach: Fluren 2, 6, 8, 9, 10
  • Gemarkung Meckenheim: Fluren 2, 9
  • Gemarkung Meindorf: Fluren 1, 4
  • Gemarkung Merten: Flur 13
  • Gemarkung Miebach: Fluren 1-4, 8, 16-18, 20
  • Gemarkung Miel: Flur 1
  • Gemarkung Morenhoven: Flur 14
  • Gemarkung Niederdollendorf: Flur 1
  • Gemarkung Oberbachem: Flur 1
  • Gemarkung Odendorf: Fluren 1-3, 14, 15
  • Gemarkung Ollheim: Fluren 8, 12
  • Gemarkung Rauschendorf: Fluren 1-3, 6
  • Gemarkung Rheidt: Flur 30
  • Gemarkung Roisdorf: Flur 21
  • Gemarkung Ruppichteroth: Fluren 1, 2, 5, 14
  • Gemarkung Scheiderhöhe: Fluren 1, 2, 4, 5, 7, 11-13
  • Gemarkung Sechtem: Flur 23
  • Gemarkung Seelscheid: Fluren 1-3, 6, 9, 13, 14, 17, 19, 20, 22, 25, 27, 28, 77, 81-83
  • Gemarkung Siegburg-Mülldorf: Fluren 1, 5
  • Gemarkung Sieglar: Fluren 25-27, 32, 33, 35
  • Gemarkung Söntgerath: Fluren 2, 9, 11, 26
  • Gemarkung Spich: Fluren 5, 7
  • Gemarkung Straßfeld: Flur 5
  • Gemarkung Todenfeld: Fluren 3, 5, 6
  • Gemarkung Troisdorf: Fluren 3, 4
  • Gemarkung Uckendorf: Fluren 1, 3
  • Gemarkung Uckerath: Fluren20, 27
  • Gemarkung Velken: Fluren 2, 14, 16, 18-20, 33, 34
  • Gemarkung Waldorf: Flur 4
  • Gemarkung Wersch: 1, 3, 4
  • Gemarkung Werthhoven: Flur 12
  • Gemarkung Windeck: Fluren 2, 3, 7, 9, 11
  • Gemarkung Winterscheid: Fluren 2, 6, 7
  • Gemarkung Witterschlick: Fluren 1, 4, 6, 10, 13, 14, 31
  • Gemarkung Wolperath: Flur 6
  • Gemarkung Wormersdorf: Flur 20
  • Gemarkung Züllighoven: Flur 7 

Die neu ermittelten Flächen sind in den amtlichen Nachweis übernommen worden. 

Soweit hierzu keine Fortführungsnachweise erstellt bzw. diese Fortführungen nicht bereits bekannt gegeben wurden, werden diese Änderungen hiermit bekanntgegeben.  

Die Offenlegung findet in der Zeit vom 22.04.2024 bis einschließlich 22.05.2024 bei der Katasterbehörde des Rhein-Sieg-Kreises, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Raum 3.26 während der nachfolgenden Öffnungszeiten statt:

Montag bis Donnerstag               09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:00 Uhr
Freitag                                           09:00 – 12:00 Uhr
Einsichtnahme außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung (Katasterauskunft: 02241-132870).

Während der Offenlegungszeit wird den betroffenen Eigentümern und Inhabern grundstücksgleicher Rechte, wenn ihre Rechte betroffen sind, Gelegenheit gegeben, sich über die Fortführung des Liegenschaftskatasters unterrichten zu lassen und den Katasternachweis einzusehen. Eigentümerangaben können gemäß § 14 VermKatG NRW nur demjenigen bereitgestellt werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Einer Darlegung des berechtigten Interesses bedarf es nicht, wenn Eigentümer und Erbbauberechtigte die sie betreffenden Eigentümerangaben beantragen. Für telefonische Rückfragen steht Ihnen die Rufnummer der Katasterauskunft zur Verfügung.

Die Mitteilungen über die Fortführung des Liegenschaftskatasters gelten gemäß § 10 Abs. 2 LZG NRW als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Nach Ablauf der Offenlegungsfrist tritt das aktualisierte Liegenschaftskataster an die Stelle des bisherigen.

Hinweis auf Ihre Rechte:

Gegen die Fortführung des Liegenschaftskatasters können Sie innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist Klage erheben. Die Klage ist bei dem Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln, schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Um ein langwieriges und kostenintensives Gerichtsverfahren zu vermeiden, empfehle ich ihnen vor Erhebung einer Klage sich mit der Katasterbehörde in Verbindung zu setzen. So können etwaige Unstimmigkeiten bereits im Vorfeld einer Klage ggf. behoben werden.

53721 Siegburg, den 02.04.2024
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
Amt für Katasterwesen und Geoinformation 
Im Auftrag
gez. Martin Kütt
Amtsleiter

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