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Öffentliche Bekanntmachung - bereitgestellt am 15. August 2023

Öffentliche Bekanntmachung

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 23.08.2012 / 10.09.2012 zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Troisdorf über die Zusammenarbeit bei Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz (BtG) wurde vom Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Troisdorf am 19.06.2023 / 20.06.2023 mit Ablauf des 31.08.2023 aufgehoben. 

Die öffentliche Bekanntmachung der Aufhebung gem. § 24 Abs. 5 GkG NRW erfolgte im Amtsblatt Nummer 30 für den Regierungsbezirk Köln am 31.07.2023.                           

gez. Sebastian Schuster
Landrat

 

Erklärung zur einvernehmlichen Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Troisdorf und dem Rhein-Sieg-Kreis über die Zusammenarbeit bei Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz (BtG)

Zwischen der Stadt Troisdorf und dem Rhein-Sieg-Kreis ist gemäß den Vorschriften der §§ 1 und §§ 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) im Jahr 2012 die Neufassung der im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln Nr.17 bekannt gemachten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 1.Februar/1.März 1996 über die Zusammenarbeit bei Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz (BtG) abgeschlossen worden. Die Neufassung ist im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln vom 8.Oktober 2012 (Nr.40) öffentlich bekannt gemacht worden und am 9.Oktober 2012 in Kraft getreten. 

Die Stadt Troisdorf hat die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz (BtG) mit Schreiben vom 04.05.2023 gekündigt und den Rhein-Sieg-Kreis darum ersucht, der Aufhebung der Vereinbarung zum 31.08.2023 zuzustimmen.

Zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Troisdorf besteht Einvernehmen, dass die in Rede stehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit Ablauf des 31.08.2023 aufgehoben wird. Die aus der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bis 31.08.2023 bestehenden Rechte und Pflichten bleiben davon unberührt.

Regelungen zum Übergang der konkreten Aufgaben, von Einzelfällen und Akten werden auf operativer Ebene zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Troisdorf getroffen.

Für den Rhein-Sieg-Kreis:                             Für die Stadt Troisdorf:

Siegburg, den 19.06.2023                             Troisdorf, den 20.06.2023

gez. Schuster (Landrat)                                  gez. Biber (Bürgermeister)

gez. Udelhoven (Kreisdirektorin)                    gez. Gaspers (Beigeordnete)

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