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Öffentliche Bekanntmachung – bereitgestellt am 13. Oktober 2023

Öffentliche Auslegung im Verfahren zur Neuaufstellung des Landschaftsplanes Nr. 3 „Alfter"

In der Sitzung des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises am 04.04.2017 wurde die Neuaufstellung des Landschaftsplanes Nr. 3 „Alfter“ beschlossen. Das Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises hat einen Entwurf erarbeitet, der nach dem Beschluss des Kreistages am 28.09.2023 die Planungsgrundlage für die Durchführung der Öffentlichen Auslegung nach § 17 des Landesnaturschutzgesetzes NRW ist. Gemäß § 9 Landesnaturschutzgesetz NRW Abs. 1, Satz 4 erfolgt gleichzeitig die Beteiligung zur strategischen Umweltprüfung (SUP).
Das Plangebiet umfasst das Gemeindegebiet Alfter. Der Geltungsbereich des Landschaftsplans erstreckt sich auf den Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts. Darüber hinaus umfasst der Geltungsbereich auch einzelne Flächen, die in Bebauungsplänen als Grünflächen oder land- und forstwirtschaftliche Flächen festgesetzt sind.

Geltungsbereich Entwurf Landschaftsplan Nr. 3 "Alfter"

Der Entwurf besteht aus 

  • einem Text 
  • der Entwicklungskarte 
  • der Festsetzungskarte und 
  • der Anlagekarte (nicht Bestandteil der späteren Satzung)

Die Dokumente können über die Links am Ende dieses Textes heruntergeladen und eingesehen werden. 

Der Entwurf kann im Auslegungszeitraum ebenfalls 

  • beim Amt für Umwelt- und Naturschutz im Kreishaus, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, im Raum A 7.23 während der Dienstzeiten montags bis freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr und montags bis donnerstags von 14:00 bis 15:00 Uhr nach telefonischer Absprache (Telefon 02241 / 13-3440)
  • im Rathaus Alfter, Am Rathaus 7, 53347 Alfter zu den üblichen Öffnungszeiten
  • im Geoportal auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises
  • im Portal „Beteiligung NRW“

eingesehen werden.

Sie können in der Zeit vom 23. Oktober 2023 bis zum 22. Dezember 2023 (einschließlich) Bedenken und Anregungen vorbringen. Hierfür steht Ihnen ein Rückmeldeformular auf der Internetseite des Beteiligungsportals NRW zur Verfügung (siehe Link unten auf dieser Seite). Sie können Ihre schriftlichen Anregungen auch postalisch oder zur Niederschrift beim Rhein-Sieg-Kreis, Amt für Umwelt- und Naturschutz, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, vorbringen. Außerdem besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme per Email an LP3-offenlagerhein-sieg-kreisde.

Veränderungsverbot
Gemäß § 48 Abs. 3 Landesnaturschutzgesetz sind bei geplanten Naturschutzgebieten, Naturdenkmälern und geschützten Landschaftsbestandteilen vom Start der frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung bis zum Inkrafttreten des Landschaftsplans, längstens aber drei Jahre lang, alle Änderungen verboten. Die aktuell ausgeübte rechtmäßige Bewirtschaftungsform der betroffenen Flächen bleibt unberührt. Soweit die Flächen oder Objekte allerdings zurzeit bereits als Schutzgebiet (z.B. Naturschutzgebiet oder Landschaftsschutzgebiet) oder Schutzobjekt (z.B. Naturdenkmal) festgesetzt sind, gelten die aktuell bestehenden Verbote bis zum Inkrafttreten des Landschaftsplans weiter.

Siegburg, den 13.10.2023

i.V. gez. Svenja Udelhoven
Kreisdirektorin 

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