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Öffentliche Bekanntmachung – bereitgestellt am 19. Januar 2024

Frühzeitige Bürgerbeteiligung im Verfahren zur 3. Änderung des Land-schaftsplanes Nr. 10 „Lohmar-Naafbachtal"

In der Sitzung des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises am 30.09.2021 wurde die Änderung von fünf Landschaftsplänen im Rhein-Sieg-Kreis und hiermit die Änderung des Landschaftsplanes Nr. 10 „Naafbachtal“ beschlossen. Die Aufnahme des Bereiches des rechtskräftigen Landschaftsplanes Nr. 7 „Siegburg-Troisdorf-Sankt Augustin“, der auf dem Gebiet der Stadt Lohmar liegt, in den Geltungsbereich des Landschaftsplanes Nr. 10 und die Integration in das bereits eingeleitete Änderungsverfahren wurde in der Sitzung des Kreistages am 31.03.2022 beschlossen. Dieser Landschaftsplan erhält die Bezeichnung Landschaftsplan Nr. 10 „Lohmar-Naafbachtal“.

Das Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises hat einen Vorentwurf erarbeitet, der nach dem Beschluss des Kreistages am 06.12.2023 die Planungsgrundlage für die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 16 des Landesnaturschutzgesetzes NRW ist. In diesem Verfahrensschritt werden die Bürgerinnen und Bürger über die Grundsätze und Ziele der Planung informiert. Aus den Planunterlagen ist ersichtlich, ob Eigentumsflächen oder Interessen von der Planung betroffen sein können. Den Bürgerinnen und Bürgern wird Gelegenheit gegeben, bereits in einem sehr frühen Planungsentwurfsstadium ihre Belange in zukünftige Entscheidungen einzubringen. Gemäß § 9 Landesnaturschutzgesetz NRW Abs. 1 Satz 4 erfolgt gleichzeitig die Beteiligung zur strategischen Umweltprüfung (SUP).

Das Plangebiet umfasst Teile des Stadtgebietes Lohmar und Teile der Gemeindegebiete Neunkirchen-Seelscheid und Much. Der Geltungsbereich des Landschaftsplans erstreckt sich auf den Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts. Darüber hinaus umfasst der Geltungsbereich auch einzelne Flächen, die in Bebauungsplänen als Grünflächen oder land- und forstwirtschaftliche Flächen festgesetzt sind.

LP 10 - Grenze des räumlichen Geltungsbereiches

Der Vorentwurf besteht aus 

  • einem Text mit dem Textteil A sowie den Textteilen B und C,
  • der Entwicklungskarte mit einen Nord- und einem Südblatt,
  • der Festsetzungskarte mit einen Nord- und einem Südblatt und 
  • der Anlagekarte mit einen Nord- und einem Südblatt (nicht Bestandteil der späteren Satzung).
     

Die Dokumente können über die Links am Ende dieses Textes heruntergeladen und eingesehen werden.  

Der Entwurf kann im Auslegungszeitraum ebenfalls 

  • beim Amt für Umwelt- und Naturschutz im Kreishaus, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, im Raum 7.28 während der Kernarbeitszeiten montags bis freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr und montags bis donnerstags von 14:00 bis 15:00 Uhr nach telefonischer Terminvereinbarung (02241 13-7006),
  • im Rathaus der Stadt Lohmar, Stadthaus, 2. Obergeschoss, Bauaufsichts- und Planungsamt, Hauptstr. 27-29, 53797 Lohmar,
  • im Rathaus der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid, Amt für Gemeindeentwicklung, Hauptstraße 78, 53819  Neunkirchen-Seelscheid im Raum 212 während der Dienststunden Montags von 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, Dienstags und Mittwoch von 08.30 bis 12.00 Uhr, Donnerstags von 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr nach Terminvereinbarung mit der zuständigen Dienststelle (02247 303-0 bzw. 02247 303-231 oder 02247 303-313, planungneunkirchen-seelscheidde),
  • im Rathaus der Gemeinde Much, Hauptstraße 57, 53804 Much nach telefonischer Terminvereinbarung (02245 6832),
  • im Internet im Geoportal auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises,
  • im Internet im Portal: Beteiligung.NRW, Regionalportal: Rhein-Sieg-Kreis
    eingesehen werden.

Es können in der Zeit vom 29. Januar 2024 bis zum 05. April 2024 (einschließlich) Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Hierfür steht ein Rückmeldeformular auf der Internetseite des Beteiligungsportals NRW zur Verfügung (Link unten auf dieser Seite). Schriftlichen Anregungen können auch postalisch oder zur Niederschrift beim Rhein-Sieg-Kreis, Amt für Umwelt- und Naturschutz, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg vorgebracht werden. Außerdem besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme per Email an LP10-Fruehz-Beteiligungrhein-sieg-kreisde.

Darüber hinaus stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Räumliche Planung, Naturschutzprojekte für Rückfragen zur Verfügung. Kontaktdaten im Internet auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises, Stichwort: Landschaftsplanung.

Veränderungsverbot
Gemäß § 48 Abs. 3 Landesnaturschutzgesetz sind bei geplanten Naturschutzgebieten, Naturdenkmälern und geschützten Landschaftsbestandteilen vom Beginn der frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung bis zum Inkrafttreten des Landschaftsplanes, längstens aber drei Jahre lang, alle Änderungen verboten. Die aktuell ausgeübte rechtmäßige Bewirtschaftungsform der betroffenen Flächen bleibt unberührt. Soweit die Flächen oder Objekte allerdings zurzeit bereits als Schutzgebiet (z.B. Naturschutzgebiet oder Landschaftsschutzgebiet) oder Schutzobjekt (z.B. Naturdenkmal) festgesetzt sind, gelten die aktuell bestehenden Verbote bis zum Inkrafttreten des Landschaftsplanes weiter.

Bekanntmachungsanordnung
Die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gemäß § 16 Landesnaturschutzgesetz NRW im Verfahren zur 3. Änderung des Landschaftsplanes Nr. 10 „Lohmar-Naafbachtal" sowie die Beteiligung zur strategischen Umweltprüfung (SUP) gemäß § 9 Landesnaturschutzgesetz NRW Abs. 1 Satz 4 vom 29.01.2024 bis zum 05.04.2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich des Landschaftsplanes Nr. 10 „Lohmar-Naafbachtal“, 3. Änderung – Vorentwurf ist beiliegender Karte zu entnehmen.

Siegburg, den 08.01.2024

gez. Sebastian Schuster
Landrat

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