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Gleichstellungsbeauftragte

Gleichstellung

Beschreibung

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ (Artikel 3, Absatz 2) 

Im Grundgesetz ist sie verankert: Die Umsetzung der Chancengleichheit für Frauen und Männer in allen Lebensbereichen.

Nach dem Landesgleichstellungsgesetz (LGG) ist es eine Pflichtaufgabe der Kommunen, Frauen zu fördern, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. 

Die Gleichstellungsbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises unterstützt die Kreisverwaltung bei der Erfüllung des Verfassungsauftrages. Sie weist auf kommunaler Ebene auf Benachteiligungen hin und wirkt mit an der Entwicklung von Strategien und Konzepten, damit in allen Lebensbereichen der Auftrag des Grundgesetzes „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ erfüllt wird. 

Die Gleichstellungsbeauftragte  der Kreisverwaltung engagiert sich:

  • für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • für mehr Frauen auf Führungsebenen
  • für mehr Geschlechtergerechtigkeit
  • gegen häusliche und sexualisierte Gewalt. 

 Sie verfolgt hierzu Ziele und Aufgaben in unterschiedlichen Netzwerken:

  • Gemeinsam mit den kommunalen Gleichstellunsbeauftragten und den beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt des jobcenters Rhein-Sieg und der Agentur für Arbeit Bonn/Rhein-Sieg initiiert begleitet sie Projekte und Maßnahmen zur beruflichen Orientierung und zum Wiedereinstieg
  • sie setzt sich für Chancengleichheit im Arbeitsleben ein
  • sie engagiert sich im Runden Tisch gegen häusliche Gewalt im Rhein-Sieg-Kreis und dem Arbeitskreis Opferschutz Bonn/Rhein-Sieg gegen häusliche Gewalt und den Opferschutz.

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