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Verwaltung / Politik

Wiederaufbauhilfe des Landes - Anträge weiterhin möglich

Vom Hochwasser im Juli 2021 Betroffene in Nordrhein-Westfalen können Förderanträge für den Wiederaufbau stellen. Insgesamt stehen dafür in NRW rund 12,3 Milliarden Euro aus dem Aufbaufonds 2021 zur Verfügung.

Anträge auf Aufbauhilfe können für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft, für Unternehmen, für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, für Fischerei und Aquakultur und für den Wiederaufbau der Infrastrukturen in den Kommunen eingereicht werden.

Hier können Sie Anträge stellen:

Die NRW-Landesregierung hat für geschädigte Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ab dem 14. September 2021 zusätzlich das Service-Telefon „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Hotline beantworten Fragen zum Verfahren bei der Beantragung von Hilfen für den Wiederaufbau.

Das Servicetelefon ist von Montag bis Freitag zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr erreichbar:

0211 / 4684 – 4994.

Der Rhein-Sieg-Kreis bietet an verschiedenen Standorten eine „Vor-Ort-Beratung“ für die Menschen an, die über kein Internet verfügen oder insgesamt Hilfe bei der Antragstellung benötigen.

Rheinbach

Gründer- und Technologiezentrum, Marie-Curie-Straße 1 für Rheinbach

Siegburg

Kreisverwaltung, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, Info-Stand im Foyer für den rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis

Swisttal

Rathaus Swisttal, Rathausstraße 115

Von montags bis freitags stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Antragstellenden dann in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr mit Rat und Tat zur Verfügung.

Hinweis: Ab Freitag, 1. Juli 2022, verlegt der Rhein-Sieg-Kreis seine Beratungsstelle für Flutopfer in Meckenheim in die Beratungsstelle in Rheinbach. Bürgerinnen und Bürger aus Meckenheim, die von den Unwetterereignissen im Juli 2021 betroffen waren, erhalten dann auch in Rheinbach eine umfassende Beratung zur Antragstellung der Aufbauhilfe des Landes NRW.

Ganz wichtig: Eine Beratung ist nur mit Termin möglich. Termine können entweder online oder telefonisch unter 02241 13-2200 vereinbart werden. Die Telefon-Hotline ist von montags bis donnerstags zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr besetzt.

Die Prüfung und Bewilligung der Anträge erfolgen je nach Kommune durch die Bezirksregierungen Arnsberg und Düsseldorf, die Auszahlung der Förderungen über die NRW-Bank.

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