Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1218 vom 14.07.2022, die am 15.07.2022 im Amtsblatt er EU veröffentlicht worden ist, gilt Gesamt-NRW seit dem 18.07.2022 als Zone mit dem Status „seuchenfrei“ in Bezug auf Infektionen mit BTV.
Alle Bundesländer - bis auf das Saarland und Rheinland-Pfalz - sind BTV frei.
Tiere, die aus BTV freien Bundesländern also auch aus dem Rhein-Sieg-Kreis stammen und in andere Bundesländer oder Mitgliedstaaten verbracht werden sollen, unterliegen hinsichtlich BTV keinen Beschränkungen mehr.
Weitere Informationen u.a. zum Verbringen von empfänglichen Tierarten wie Rinder, Schafe, Ziegen oder Kameliden aus nicht freien Gebieten (z. B. Saarland oder Rheinland-Pfalz) oder Mitgliedstaaten (z. B. Belgien) nach NRW finden Sie unter den untenstehenden Links.
Wichtige Informationen
Anschrift und Erreichbarkeit
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