Rhein-Sieg-Kreis (db) – Die Stadt Meckenheim und die Gemeinde Windeck haben Landrat Sebastian Schuster als Kreiswahlleiter über teilweise falsche Merkblätter bei den Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl 2022 informiert. Dies betrifft sowohl per Post verschickte als auch im Briefwahlbüro ausgehändigte Unterlagen.
Zu den Briefwahlunterlagen gehört ein doppelseitiges Merkblatt zur Anleitung. Die fehlerhaften Merkblätter enthalten die Hinweise, dass der Wahlschein vom Wahlbriefumschlag entlang der perforierten Linie abzutrennen beziehungsweise die Versicherung an Eides statt auf der Rückseite des Wahlscheins mit Ort, Datum und Unterschrift zu versehen sei. Tatsächlich ist der Wahlschein nicht mit dem roten Umschlag verbunden und weist keine perforierte Linie auf. Die Versicherung an Eides statt mit den entsprechenden Eintragungsfeldern befindet sich nicht auf der Rück-, sondern der Vorderseite des Wahlscheins.
Die Stadt Meckenheim beziehungsweise die Gemeinde Windeck werden den betroffenen Wahlberechtigten kurzfristig eine korrekte Fassung des Merkblatts sowie ein entsprechendes Informationsschreiben schicken. Ein durch Abtrennung unvollständiger oder nicht korrekt unterzeichneter Wahlschein führt gegebenenfalls zur Ungültigkeit der Briefwahl. Briefwählerinnen und Briefwähler, die den Wahlschein zerschnitten oder die auf dem Wahlschein erforderlichen Eintragungen sowie die Unterschrift zur Versicherung an Eides statt nicht in dem dafür vorgesehenen Feld geleistet haben, werden daher gebeten, sich mit dem für sie zuständigen Wahlamt in Verbindung zu setzen. Sie erhalten dann umgehend neue Briefwahlunterlagen; die zuvor erteilten Wahlscheine werden in diesem Fall für ungültig erklärt.
29.04.2022/209