Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Der Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises hat in seiner Sitzung am 31. März 2022 eine Änderung der Geltungsbereiche der Landschaftspläne 7 und 10 auf den Weg gebracht.
Damit soll das Stadtgebiet Lohmar aus dem Landschaftsplan Nr. 7 „Siegburg-Troisdorf-Sankt Augustin“ ausgegliedert und dem Landschaftsplan Nr. 10 „Naafbachtal“ zugeschlagen werden. Der Landschaftsplan 10 wird dann zukünftig „Lohmar-Naafbachtal“ heißen.
Hintergrund der Änderung ist der Umstand, dass vor vielen Jahren das Kreisgebiet in verschiedene Plangebiete für die Landschaftspläne aufgeteilt wurde. In diesen Landschaftsplänen legt der Kreistag insbesondere die Landschafts- und Naturschutzgebiete fest und plant Pflegemaßnahmen in der freien Natur. Bei der damaligen Aufteilung des Kreisgebietes ging man nach naturräumlichen Gegebenheiten vor, das heißt, kommunale Grenzen spielten keine Rolle. Das erwies sich in einigen Fällen als Erschwernis beim Planverfahren: die Kommunen haben in ihrem Gebiet eventuell mehrere Landschaftspläne, und die Landschaftsplan-Verfahren müssen wiederum in mehreren Kommunen abgewickelt werden.
Dies haben auch die Gremien der Stadt Lohmar im Zuge der Neuaufstellung des Landschaftsplans Nr. 7 aufgegriffen. Sie sprachen sich dafür aus, dass das Stadtgebiet Lohmar, welches bisher durch drei Landschaftspläne geteilt wurde, möglichst einheitlich im Geltungsbereich des Landschaftsplans Nr. 10 abgebildet werden soll.
Dem ist der Kreistag mit seinem aktuellen Beschluss gefolgt. Der neue Landschaftsplan Nr. 7 beschränkt sich jetzt auf Troisdorf, Siegburg und Sankt Augustin; für Lohmar folgt später der Landschaftsplan Nr. 10.
01.04.2022/164