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Rhein-Sieg-Kreis

Das kreisweite Starkregenrisikomanagement steht in den Startlöchern

Vergabe beschlossen

Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Der Bau- und Vergabeausschuss des Rhein-Sieg-Kreises hat in seiner gestrigen Sitzung (27. April 2023) für das Starkregenrisikomanagement die Vergabe der Ingenieurleistungen an ein Planungsbüro beschlossen. Die Leistungen des kreisweiten Starkregenrisikomanagements umfassen die Erstellung von Starkregengefahrenkarten und -risikokarten sowie die Erstellung eines Handlungskonzepts. Der jetzigen Vergabe war eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und den neunzehn kreisangehörigen Städten und Gemeinden über die Erstellung eines kreisweiten Starkregenrisikomanagements vorausgegangen. Die gesamte Planung soll bis Mitte 2025 abgeschlossen werden.

„Mit der kreisweiten Zusammenarbeit schaffen wir die besten Voraussetzungen für ein effektives Starkregenrisikomanagement. Von der Bündelung des Wissens und unserer Kräfte werden alle Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Sieg-Kreises profitieren.“, bekräftigt Landrat Sebastian Schuster. 

Das Starkregenrisikomanagement sieht eine Analyse der hydraulischen Gefährdung (Hydraulik: Lehre vom Strömungsverhalten des Wassers), eine Risikoanalyse und ein Handlungskonzept vor.   

Durch die hydraulische Gefährdungsanalyse im ersten Schritt werden zunächst Starkregengefahrenkarten erstellt, ähnlich der Starkregengefahrenhinweiskarte NRW. Diese zeigen, wo sich bei unterschiedlichen Niederschlagsszenarien Wasser einstaut und beispielweise eine Straße unpassierbar macht. Gegenüber der landesweiten Karte wird der Detailgrad der Gefährdungsanalyse und folglich deren Aussagekraft für den Kreis höher sein. Ohne Einbeziehung der durch Gemeinden und Städte vor ihrer Haustür gemachten Erfahrungen würde das nicht gehen. Bei allen Schritten ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Ingenieurbüro, Kreisverwaltung und den kreisangehörigen Kommunen erforderlich.

Die Auswertung der Starkregengefahrenkarten und Ermittlung kritischer Objekte wird im zweiten Schritt zur Bewertung der lokalen Überflutungsrisiken herangezogen. Die Risikoaspekte berücksichtigen mögliche materielle wie immaterielle Schäden. Dazu zählen zum Beispiel finanziell bezifferbare Schäden an Gebäuden und Infrastruktur sowie Gefährdungen der Gesundheit, Beeinträchtigungen der Versorgungssicherheit, Beschädigungen von Kulturgütern und Umweltschäden.

Im letzten Schritt wird die Risikoanalyse als planerische Grundlage für ein Handlungskonzept genutzt. Ziel ist es, Maßnahmen zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis sowie den Städten und Gemeinden zu koordinieren und zu kommunizieren. Teil des letzten Schrittes ist auch ein Informationskonzept, dass Bürgerinnen und Bürgern bei der Vorbereitung auf und Bewältigung von Hochwasser durch Starkregenereignisse helfen soll.

Mit der Erstellung des Handlungskonzepts wird das Starkregenrisikomanagement im Jahr 2025 nicht abgeschlossen sein.  

„Überflutungsschutz ist und bleibt eine Gemeinschaftsaufgabe“, betont Tim Hahlen, Umweltdezernent des Rhein-Sieg-Kreises. Die Überflutungsvorsorge wird eine Daueraufgabe sein, an der alle Beteiligten gemeinschaftlich arbeiten müssen. Auch die Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert sich zu informieren und eigenverantwortlich geeignete Maßnahmen zu treffen, um ihr privates Eigentum vor Überflutung zu schützen; hierfür ist eine fachkundige Planung und Ausführung empfehlenswert.

28.04.2023/141

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