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Rhein-Sieg-Kreis

Rhein-Sieg-Kreis legt Eckdaten für den Doppelhaushalt 2023/2024 vor

Rhein-Sieg-Kreis (ps) – Der Rhein-Sieg-Kreis hat mit der Vorlage der Eckdaten die Städte und Gemeinden über die in den Jahren 2023 und 2024 voraussichtlich zu erwartenden Umlagezahlungen informiert und damit das rechtlich vorgeschriebene „Benehmensherstellungsverfahren“ eingeleitet.

Eine wesentliche Position der gemeindlichen Haushalte sind die an den Kreis zu entrichtenden Umlagezahlungen. Obwohl noch Daten des Landes NRW zum kommunalen Finanzausgleich fehlen (diese werden entgegen der üblichen zeitlichen Abfolge erst nach der Sommerpause erwartet) und damit noch größere Unwägbarkeiten im Kreisetat bestehen, hat Landrat Sebastian Schuster entschieden, den Städten und Gemeinden einen Rahmen für die dortigen in Kürze anstehenden Haushaltsplanungen zu bieten.

Auch wenn eine Nachbesserung der vorgelegten Informationen nach Bekanntgabe der Daten des kommunalen Finanzausgleichs aus den vorgenannten Gründen zu erwarten ist, wurde die Verfahrensweise von den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern begrüßt.

10.8.2022

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