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Rhein-Sieg-Kreis

„Waidmannsheil“ für 39 neue Jägerinnen und Jäger im Rhein-Sieg-Kreis

Jahresbericht des Rhein-Sieg-Kreises

Rhein-Sieg-Kreis (db) –   39 neue Jägerinnen und Jäger gibt es bei uns im Rhein-Sieg-Kreis. Sie haben im vergangenen Jahr im Siegburger Kreishaus die Jägerprüfung bestanden, für 5 Kandidatinnen und Kandidaten reichte es nicht.

„Bevor die frisch gekürten Jägerinnen und Jäger aber auch Wild erlegen dürfen, benötigen sie einen Jagdschein“, sagt der Leiter der Unteren Jagdbehörde, Werner Erdmann. Nur wer einen gültigen Jagdschein besitzt und ihn auch dabeihat, darf in abgegrenzten Jagdbezirken mit entsprechender Erlaubnis die Jagd ausüben.

Diesen Jagdschein stellt die Untere Jagdbehörde aus – Voraussetzung sind, neben der bestandenen Jägerprüfung, ein entsprechender Antrag und eine Versicherungsbestätigung. Der Jagdschein gilt für ein bis maximal drei Jahre und muss danach wieder neu beantragt werden. Im vergangenen Jahr konnte eine solche Erlaubnis zur Jagd an 1.081 Jägerinnen und Jäger aus dem Rhein-Sieg-Kreis ausgestellt werden.   

Die Jägerprüfung besteht aus 100 Fragen aus vier Fachbereichen im Multiple-Choice-System sowie einer Schießprüfung und einem mündlich-praktischen Examen.
Immer am Montag der letzten vollständigen Kalenderwoche im April findet in Nordrhein-Westfalen der schriftliche Prüfungsteil statt. Wer diese Hürde erfolgreich genommen hat, darf die Schießprüfung ablegen. Das dann anstehende mündlich-praktische Examen umfasst dreißig Minuten; hier wird in Gruppen über alle vier Fachgebiete hinweg getestet.

Informationen zur Jägerprüfung gibt es unter rhein-sieg-kreis.de/jaegerpruefung .

19.1.2023/013

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