Rhein-Sieg-Kreis (an) – Aus Anlass des Gedenktages für die Opfer terroristischer Gewalt hat das Innenministerium des Landes NRW am Freitag, 11. März 2022, Trauerbeflaggung angeordnet.
Dies gilt für alle Dienststellen des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Landesaufsicht unterstehen.
Daher wehen die Flaggen vor dem Kreishaus des Rhein-Sieg-Kreises in Siegburg an diesem Tag auf Halbmast.
02.03.2022/107