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Rhein-Sieg-Kreis

Bürgerinnen und Bürger beteiligen sich

1. Änderung des Landschaftsplans Nr. 1 „Niederkassel“

Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Jetzt liegt ein Vorentwurf zur 1. Änderung des Landschaftsplans Nr. 1 „Niederkassel“ vor. Diesen hatte das Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises erarbeitet. Den Vorentwurf können die Bürgerinnen und Bürger ab sofort einsehen und sich mit Änderungsvorschlägen beteiligen.

Das Plangebiet umfasst das Stadtgebiet Niederkassel mit Ausnahme eines Bereiches am Mondorfer Hafen, der dem Landschaftsplan Nr. 6 „Siegmündung“ zugeordnet ist. Der Geltungsbereich des Landschaftsplans erstreckt sich auf den Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts. Darüber hinaus umfasst der Geltungsbereich auch einzelne Flächen, die in Bebauungsplänen als Grünflächen oder land- und forstwirtschaftliche Flächen festgesetzt sind.

Die 1. Änderung des Landschaftsplanes Nr. 1 „Niederkassel“ ist Teil eines Projektes zur Harmonisierung der Landschaftspläne als Satzungen des Rhein-Sieg-Kreises. Durch erhebliche Veränderungen in den rechtlichen Grundlagen ist eine Anpassung der Vorschriften für die Schutzgebiete (Verbote, Unberührtheiten, Ausnahmen), eine Einarbeitung der Entwicklungen in der Bauleitplanung sowie eine Vereinheitlichung der teilweise in die Jahre gekommenen Pläne erforderlich. Alle rechtskräftigen Landschaftspläne sollen sukzessive im Rahmen von Änderungsverfahren aktualisiert und in ein einheitliches Format gebracht werden.

Der Vorentwurf ist, nach dem Beschluss des Kreistages am 28.09.2023, die Planungsgrundlage für die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 16 des Landesnaturschutzgesetzes NRW. In diesem Verfahrensschritt werden die Bürgerinnen und Bürger über die Grundsätze und Ziele der Planung informiert. In den Planunterlagen ist ersichtlich, ob Eigentumsflächen oder die Interessen von der Planung betroffen sind. Den Bürgerinnen und Bürgern wird Gelegenheit gegeben, bereits in einem sehr frühen Planungsentwurfsstadium ihre Belange einzubringen. Gemäß § 9 Landesnaturschutzgesetz NRW Abs. 1, Satz 4 erfolgt gleichzeitig die Beteiligung zur strategischen Umweltprüfung (SUP).

Die öffentliche Bekanntmachung mit dem Text und den Karten des Vorentwurfs des Landschaftsplanes kann unter rhein-sieg-kreis.de/bekanntmachungen eingesehen werden.

Der Vorentwurf kann im Auslegungszeitraum vom 23. Oktober 2023 bis zum 22. Dezember 2023 ebenfalls

  • beim Amt für Umwelt- und Naturschutz im Kreishaus, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, im Raum A 7.23 während der Dienstzeiten montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und montags bis donnerstags von 14:00 bis 15:00 Uhr nach telefonischer Absprache (Tel. 02241 / 13-2508)

  • im Rathaus Niederkassel, Rathausstr. 19, 53859 Niederkassel zu den üblichen Öffnungszeiten

  • im Geoportal auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises über rhein-sieg-kreis.de\landschaftsplanung

  • im Portal „Beteiligung NRW“ über beteiligung.nrw.de

eingesehen werden.

Bis einschließlich 22. Dezember 2023 können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Hierfür steht ein Rückmeldeformular auf der Internetseite des Beteiligungsportals NRW zur Verfügung. Schriftlichen Anregungen können auch postalisch oder zur Niederschrift beim Rhein-Sieg-Kreis, Amt für Umwelt- und Naturschutz, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, vorgebracht werden. Außerdem besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme per Email an LP1-fruehz-beteiligungrhein-sieg-kreisde.

23.10.2023/355

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