Rhein-Sieg-Kreis (ps) – Der Katholische Kirchengemeindeverband Alfter sieht sich gezwungen, die Trägerschaft der zweigruppigen Katholischen Kindertagesstätte St. Jakobus in Alfter-Gielsdorf zum 01.08.2024 aufzugeben. Ausschlaggebend für die Entscheidung sind neben der anhaltend schwierigen Personalsituation der umfassende Sanierungsbedarf am Gebäude. Es ist fraglich, ob in dem alten, teils denkmalgeschützten Gebäudebestand eine Anpassung an moderne Standards überhaupt möglich wäre. Vor diesem Hintergrund kann aus Sicht der Kirchengemeinde perspektivisch keine angemessene Betreuung der Kinder mehr gewährleistet werden.
Der Kirchengemeindeverband Alfter als Träger der Kita St. Jakobus bedauert die Notwendigkeit der Aufgabe und hat jetzt das Kreisjugendamt und die Gemeinde Alfter über die anstehende Entscheidung informiert.
„Die beiden Gruppen der Kindertagesstätte St. Jakobus sind fester Bestandteil der Kindergartenbedarfsplanung für die Gemeinde Alfter. Unser Ziel ist es, jetzt so schnell wie möglich ein Interessenbekundungsverfahren einzuleiten und einen neuen Träger zu finden, damit ein nahtloser Übergang bis zum 01.08.2024 sichergestellt werden kann. Daher gilt es, in Abstimmung mit der Gemeinde Alfter und dem katholischen Kirchengemeindeverband Alfter umgehend ein geeignetes Grundstück für einen neuen Standort zu finden und die nötigen Schritte einzuleiten. Keines der jetzt betroffenen Kinder soll um seinen Kitaplatz bangen müssen.“, kündigt Beate Schlich, Leiterin des für die Gemeinde Alfter zuständigen Kreisjugendamts, an.
Die Gemeinde Alfter weiß um den Platzbedarf. So will auch sie alles in ihren Kräften Stehende dafür tun, dass es einen nahtlosen Übergang gibt und auch in Zukunft der Ortsteil Gielsdorf über eine Kindertageseinrichtung verfügt.
„Eine frühzeitige Lösung und ein gangbarer Weg für Eltern, Kinder und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist uns sehr wichtig,“ sind sich der Kath. Kirchengemeindeverband, die Gemeinde Alfter und das Kreisjugendamt einig, „wir wollen gemeinsam dazu beitragen, bis zum 01.08.2024 eine gute Nachfolgeregelung zu finden.“
24.10.2022/533