Rhein-Sieg-Kreis (an) – Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich in NRW aus. Nach einem ersten bestätigten Fall im Landkreis Olpe Mitte Juni gibt es weitere bestätigte Fälle: Mittlerweile wurden im Kreis Olpe und im Kreis Siegen-Wittgenstein über 260 Wildschweine positiv auf ASP untersucht. Aktuelle Informationen dazu hat das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) unter lave.nrw.de, Stichwort Schweinepest, zusammengefasst.
Im Rhein-Sieg-Kreis ist bislang kein bestätigter Fall der Afrikanischen Schweinepest bekannt!
Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, appelliert das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises an Bürgerinnen und Bürger, die in der freien Natur unterwegs sind, Essensreste nicht einfach wegzuwerfen, sondern in die Müllbehälter entlang der Wald- oder Wanderwege zu entsorgen. Das gilt insbesondere für Lebensmittel, die aus Schweinefleisch hergestellt wurden. Denn das ASP-Virus ist für den Menschen ungefährlich, kann jedoch beispielsweise bis zu 30 Tage in einer Schweinesalami und über ein Jahr in Parmaschinken überleben und so die Wildschweinepopulation über unachtsam weggeworfene „Wurstbrote“ infizieren.
Daher werden in Absprache und Zusammenarbeit mit den Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises zeitnah Hinweisschilder in verschiedenen Sprachen an Wanderparkplätzen, Rastplätzen und Raststätten aufgestellt, die auf ein richtiges Verhalten hinweisen, um einen möglichen Eintrag der ASP-Viren über Lebensmittel in die Wildschweinepopulation zu verhindern.
Grundsätzlich sollten alle Arten von Lebensmitteln nicht einfach in der freien Natur entsorgt werden!
Hintergrund für das Aufstellen der Hinweisschilder ist, dass die Genomdaten des in Olpe festgestellten Virus eine hohe Übereinstimmung mit den ASP-Viren aus der Region Kalabrien in Italien haben. Die Variante aus Olpe unterscheidet sich signifikant sowohl von den bisher bekannten westdeutschen Fällen (Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg) als auch von den Varianten aus den östlichen Bundesländern (Sachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern).
Ein Ausbruch aufgrund von unachtsam in der freien Natur entsorgten Lebensmitteln aus Schweinefleisch, wie beispielsweise ein „Wurstbrot“, kann also nicht ausgeschlossen werden.
Proben von allen erlegten und tot aufgefundenen Wildschweinen müssen untersucht werden
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Rhein- Sieg-Kreises bittet nach wie vor die Jägerinnen und Jäger in der Region von allen tot aufgefundenen oder erlegten Wildschweinen Blutproben zu entnehmen. Laut mehrerer Erlasse des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen betrifft das mittlerweile nicht nur Tiere, die anderweitig erkrankt oder verletzt waren, sondern auch gesund erlegte Tiere.
Die dafür zwingend notwendigen EDTA-Blutprobenröhrchen werden ausschließlich vom Veterinäramt zur Verfügung gestellt. Diese können nach telefonischer Rücksprache unter 02241 13-3388 oder 02241-13-2335 oder per Mail unter veterinaeramtrhein-sieg-kreisde zusammen mit dem notwendigen Probenbegleitschein abgeholt oder zugesandt werden. Die EDTA-Blutproben und die ausgefüllten Probenbegleitscheine sind in einer separaten Tüte zu verpacken und können der Trichinenprobe beigefügt werden.
Der Probenbegleitschein und die Anleitung zur Entnahme und Verpackung der Blutprobe, kann unter rhein-sieg-kreis.de/schweinepest heruntergeladen werden. Wichtig ist, die Georeferenzdaten des Fundortes einzutragen. Die Kosten für die Untersuchung trägt das Land NRW.
Die Afrikanische Schweinepest ist eine für Wildscheine und Hausschweine hoch ansteckende und meist tödlich verlaufende Virus-Infektion. Für den Menschen besteht keine Gefahr einer Ansteckung.
17.09.2025/297