Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Sie sind auch immer ein Spiegel des Zeitgeschehens: die feierlichen Einbürgerungen im Siegburger Kreishaus. Wurden zur Hoch-Zeit des Geschehens rund um den Brexit bei einem Termin im April 2019 neunzehn Personen aus Großbritannien eingebürgert, so wurden jetzt (21. September 2022) jeweils eine Person aus der Russischen Föderation und aus der Ukraine eingebürgert.
Insgesamt 50 Personen händigte im Rahmen einer Feierstunde im Großen Sitzungssaal des Siegburger Kreishauses Dr. Michael Rudersdorf, Dezernent für Recht, Ordnung, Wahlen des Rhein-Sieg-Kreises, die Einbürgerungsurkunden aus.
„Ich freue mich, fünfzig neue deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Rhein-Sieg-Kreis begrüßen zu können“, sagte Dr. Michael Rudersdorf zu den Einzubürgernden. „Mit der Einbürgerung gehen Rechte und Pflichten im demokratischen Rechtsstaat einher“, machte Rudersdorf noch einmal bewusst und lud die Neubürgerinnen und Neubürger dazu ein, sich zum Beispiel ehrenamtlich in das Gemeinwesen einzubringen und das Wahlrecht zu nutzen.
Auch der 20-jährige Ninour Kaberial erhielt jetzt die deutsche Staatsbürgerschaft. Bereits vor acht Jahren, 2014, war er aufgrund des Krieges aus seiner Ursprungsheimat Syrien nach Deutschland geflüchtet. Beginnend ab der vierten Klasse hat er das deutsche Schulsystem durchlaufen: Nach seinem Hauptschul- und Realschulabschluss erlangte er erfolgreich die Fachhochschulreife. „Ich möchte die deutsche Kultur richtig aufnehmen und verstehen lernen und mich mit den deutschen Bürgern durch die deutsche Staatsbürgerschaft verbunden fühlen“, bekräftigte Ninour Kaberial seinen Wunsch, sich in der neuen Heimat einzubringen.
Mit jeweils sechs Personen stammt der überwiegende Teil aus Italien und der Türkei. Die übrigen Einbürgerungsbewerberinnen und Einbürgerungsbewerber besaßen bisher die Staatsangehörigkeit folgender Staaten: Ägypten (1), Brasilien (1), Dänemark (1), Ecudaor (1), Griechenland (4), dem Irak (1), dem Iran (3), der Republik Kosovo (3), Kroatien (1), Marokko (4), Peru (1), Polen (3), Portugal (2), Rumänien (3), Spanien (1), Somalia (1), Syrien (2), Thailand (3).
Die Einbürgerungsbewerberinnen und Einbürgerungsbewerber wohnen derzeit in nachfolgend genannten Gemeinden: 2 in Alfter, 5 in Bornheim, 4 in Hennef, 3 in Königswinter, 1 in Lohmar, 1 in Meckenheim, 1 in Much, 2 in Neunkirchen-Seelscheid, 3 in Niederkassel, 2 in Rheinbach, 10 in Sankt Augustin, 8 in Siegburg, 1 in Swisttal, 5 in Wachtberg und 2 in Windeck.
Unter den 50 neuen deutschen Staatsangehörigen befinden sich 30 weibliche und 17 männliche Erwachsene sowie drei Kinder.
Von den 50 Einbürgerungskandidaten wurden 22 bereits in der Bundesrepublik Deutschland geboren.
Vor der eigentlichen Einbürgerung werden die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ein Bekenntnis auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland abgeben; dieses lautet: „Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte.“ Dieses Bekenntnis wird zum Schluss der Einbürgerungsfeier mit dem Singen der deutschen Nationalhymne bekräftigt.
Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwigneuberde vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-3066, E-Mail: integrationrhein-sieg-kreisde hergestellt werden.
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