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Verwaltung / Politik

Corona-Schnelltests

Bis einschließlich 28. Februar 2023 haben Bürgerinnen und Bürger unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests. Details hierzu regelt die so genannte Testverordnung.

Die Informationen des Bundesgesundheitsministeriums dazu können Sie hier abrufen:

Getestet werden kann in privaten Testzentren, bei Ärztinnen und Ärzten, bei Apothekerinnen und Apothekern, aber auch bei Hilfsorganisationen, denn Antigen-Schnelltests müssen nicht in einem Labor ausgewertet werden. Das Ergebnis muss von der durchführenden Stelle schriftlich oder digital bestätigt werden. Ist ein tagesaktueller Test erforderlich, dürfen zwischen dem Test und der Nutzung des Angebotes höchstens 24 Stunden liegen. Die Teststellen dürfen nur von Personen genutzt werden, die keine Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus zeigen. Wenn Sie Symptome einer Infektion zeigen, wenden Sie sich bitte an Ihre Hausarztpraxis.

Übersicht der aktuellen Teststellen

Die Übersicht der aktuellen Teststellen kann leider nicht das aktuelle Angebot an Teststellen abbilden. Grund hierfür ist, dass nach der aktuell gültigen Testverordnung beispielsweise testende Apotheken oder Arztpraxen der Veröffentlichung ihrer Daten zustimmen müssen. Sofern uns die Zustimmungen der Teststellen vorliegen, haben wir deren Daten an dieser Stelle veröffentlicht.

Mit gedrückter Maustaste können Sie die Karte in die gewünschte Richtung verschieben. Zum Vergrößern oder Verkleinern des Kartenausschnitts halten Sie die Strg-Taste gedrückt und Scrollen mit der Maus oder betätigen die Symbole +/- in der linken oberen Ecke. Mit einem Klick auf die blauen Markierungen erhalten Sie weitere Infos zu der jeweiligen Bürgerteststelle.

Hier können Sie nach Teststellen in Ihrer Nähe suchen.

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Was tun bei einem positiven Schnelltest?

Mit Ablauf des 31. Januar 2023 endet in Nordrhein-Westfalen die Pflicht, sich bei einem positiven Corona-Test für fünf Tage in häusliche Isolierung zu begeben.
Wer einen positiven Test hat, darf allerdings Einrichtungen für vulnerable Personen (zum Beispiel Krankenhäuser, Pflegeheime, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen) für fünf volle Tage nach dem positiven Test nicht betreten. Der Tag der Testung wird dabei nicht mitgerechnet.

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