Der Rhein-Sieg-Kreis schließt sich damit der von der Landesregierung vorgeschlagenen landesweiten Regelung an. Das Land NRW und die Kommunen tragen jeweils 50 Prozent der ausfallenden Beiträge. Die Befreiung gilt für alle Eltern – also auch für die, die eine Betreuung derzeit unbedingt benötigen und in Anspruch nehmen.
Bereits eingezogene Elternbeiträge für Januar werden mit dem Beitrag für Februar verrechnet, der Beitrag für Februar wird in diesem Fall nicht vom Konto abgebucht. Eltern, die per Dauerüberweisung ihren Elternbeitrag bezahlen, werden gebeten, die Überweisung für den Februar auszusetzen. Dennoch eingehende Zahlungen werden so schnell wie möglich zurückerstattet.