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Mobilität und Verkehr

Fahrzeugzulassung mit Termin oder über Online-Portal "i-Kfz"

Wunschkennzeichen

"i-Kfz" ab dem 1. Mai 2021

Neben der persönlichen Terminvereinbarung im Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises haben Sie ab dem 1. Mai 2021 nun auch die Möglichkeit, Dienstleistungen der Zulassungsbehörde, von zu Hause aus über das Internet zu beantragen und abzuwickeln. Mit dem Projekt "i-Kfz" (internetbasierte Fahrzeugzulassung) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist es möglich, verschiedene Vorgänge rund um die Fahrzeugzulassung online zu erledigen. 

Hierzu gehören Vorgänge wie die internetbasierte

  • Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges
  • Wiederzulassung eines Fahrzeuges
  • Umschreibung mit/ohne Halterwechsel bzw. mit/ohne Kennzeichenübernahme eines Fahrzeuges oder
  • Neuzulassung eines Fahrzeuges
  • Adressänderung

Um die angebotenen Leistungen nutzen zu können, ist eine einmalige Registrierung und Anmeldung im Servicekonto.NRW erforderlich. Den dazugehörigen Link finden Sie weiter unten. Sie können Ihre einmal erfassten Daten in allen angeschlossenen Portalen und Online-Angeboten nutzen. Hierzu gehören Online-Angebote von Städten, Gemeinden und Kreisen genauso wie die von Ministerien und Behörden der Landesverwaltung NRW.

Des Weiteren ist es erforderlich, dass die Online-Ausweisfunktion auf dem Personalausweis, dem elektronischen Aufenthaltstitel oder der eID-Karte freigeschaltet ist. Sollte die Online-Ausweisfunktion nicht freigeschaltet sein, kann diese im Personalausweis beim jeweiligen Einwohnermeldeamt, oder bei der für den elektronischen Aufenthaltstitel zuständigen Ausländerbehörde aktiviert werden.

Zusätzlich wird für "i-Kfz" ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit der App „AusweisApp2“ benötigt. Diese können Sie im Google Playstore bzw. Apple App Store kostenlos herunterladen. Weitere Infos zur Ausweisapp finden Sie im Link weiter unten.

Die Zahlung der anfallenden Verwaltungsgebühren für die Zulassung erfolgt ganz einfach online über das gesicherte Bezahlverfahren ePayBL, per Kreditkarte oder GiroPayl.  

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten steht an oberster Stelle! Die Kommunikation erfolgt ausschließlich verschlüsselt auf der Basis der aktuellen Standards und Technologien.



Termine im Straßenverkehrsamt

Natürlich können Sie auch weiterhin im Straßenverkehrsamt in Siegburg oder Meckenheim mit Ihrem Anliegen vorsprechen. Beachten Sie hierfür bitte, dass ein Besuch des Straßenverkehrsamtes nur nach Terminvereinbarung möglich ist!

Für die Online-Reservierung nutzen Sie bitte den unten stehenden Link. 

Sie können Ihren Terminwunsch auch telefonisch äußern. Sie erreichen unser Straßenverkehrsamt unter folgenden Rufnummern:

Straßenverkehrsamt Siegburg     02241 13-3939
Straßenverkehrsamt Meckenheim   02225 9409-5014

Sollte Sie es schon Online versucht haben und Ihr Wunschtermin war dort nicht mehr verfügbar, dann können wir Ihnen leider auch telefonisch keine andere Antwort geben.

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