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Verwaltung / Politik

Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht

Jetzt bewerben für die Amtsperiode 2024 bis 2028

Das Jugendamt des Rhein-Sieg-Kreises sucht Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028.
Wer sich für das Amt einer Jugendschöffin bzw. eines Jugendschöffen interessiert, hat bis zum 30.04.2023 die Möglichkeit, sich um die Aufnahme in die entsprechende Vorschlagsliste zu bewerben. Die Wahl erfolgt für die Zeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028. 

Die Aufgabe einer Jugendschöffin bzw. eines Jugendschöffen besteht darin, im Strafverfahren gegen erziehungs- und sozialisationsbedürftige Jugendliche und junge Heranwachsende Jugendrichterinnen und Jugendrichter bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Durch die Mitwirkung von „Nichtjuristen“ beim Verfahren und beim Entscheidungsprozess sollen ferner eine größere Breite und Gründlichkeit des Hauptverfahrens und eine Intensivierung der Urteilsberatung erreicht werden. 

An die Person der Jugendschöffin bzw. des Jugendschöffen werden zwar keine zwingenden Qualifikationsanforderungen gestellt, jedoch sollten die Bewerberinnen und Bewerber zumindest erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Das verantwortliche Amt verlangt darüber hinaus in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. 

Der Einsatz kommt für die Amtsgerichte Bonn, Euskirchen, Siegburg, Waldbröl und für das Landgericht Bonn in Betracht und richtet sich nach dem Wohnort der Bewerberin und des Bewerbers. 

Das Jugendamt des Rhein-Sieg-Kreises ist zuständig für Bewerberinnen und Bewerber, die in Alfter, Swisttal, Wachtberg, Eitorf, Windeck, Much, Neunkirchen-Seelscheid und Ruppichteroth wohnen. Über die Aufnahme in die Vorschlagsliste entscheidet der Jugendhilfeausschuss des Rhein-Sieg-Kreises. 

Personen aus den Zuständigkeitsbereichen der Städte Bad Honnef, Bornheim, Hennef, Königswinter, Lohmar, Meckenheim, Niederkassel, Rheinbach, Sankt Augustin, Siegburg und Troisdorf richten ihre Bewerbungen nur an diese Jugendämter, da die dortigen Jugendhilfeausschüsse eigene Vorschlagslisten erstellen. 

Die formalen Voraussetzungen für eine Bewerbung sind im nachfolgenden Bewerbungsformular zusammengestellt. 

Bewerbungen können bis zum 30.04.2023 eingereicht werden an den 
Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, Kreisjugendamt, Postfach 1551, 53705 Siegburg. 

Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Jugendamt des Rhein-Sieg-Kreises unter der Telefonnummer 02241/13-3211.

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