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Unsere Verwaltung

Öffentliche Bekanntmachung - bereitgestellt am 15. März 2023

über die Offenlegung des fortgeführten Liegenschaftskatasters

Gemäß § 13 Abs. 3 und 5 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (VermKatG NRW, SGV.NRW.7134) in Verbindung mit § 22 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (DVOzVermKatG NRW, SGV.NRW.7134) in den zurzeit gültigen Fassungen kann die Bekanntgabe von Erneuerung und umfangreichen Fortführungen des Liegenschaftskatastes durch Offenlegung erfolgen.

Im gesamten Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises wurde das Liegenschaftskataster im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 bezüglich

1. der Eigentümerdaten nach Mitteilung durch die Grundbuchverwaltung
2. der Lagebezeichnungen 
3. der Anpassungen der Ergebnisse der Bodenschätzung
4. des Gebäudebestandes (auf Grundlage von Luftbildinformationen und örtlichem Feldvergleich)
aktualisiert

Weitere Veränderungen:

1.Die Flurstücke 17/1 und 17/2, Flur 11, Gemarkung Honrath haben aus katastertechnischen Gründen eine neue Flurstücksbezeichnung erhalten. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 1007 und 1008 entstanden und die amtlichen Flächen wurden neu ermittelt. Die Offenlegung erfolgt für die nicht ermittelbaren Eigentümer, die Anlieger (Az.: 62.2 2022_VAW_20457/ 07.12.2022).

2. Das Flurstück 29/3, Flur 12, Gemarkung Bergheim-Müllekoven hat aus katastertechnischen Gründen eine neue Flurstücksbezeichnung erhalten. In diesem Zusammenhang ist das Flurstück 182 entstanden. Die Erben der verstorbenen Eigentümerin Waltraud Dzialdowski konnten nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2022_VAW_20039/ 13.09.2022).

3. Das Flurstück 107/76, Flur 2, Gemarkung Bergheim-Müllekoven hat aus katastertechnischen Gründen eine neue Flurstücksbezeichnung erhalten. In diesem Zusammenhang ist das Flurstück 157 entstanden und die amtliche Fläche wurde neu ermittelt. Die Erben des verstorbenen Eigentümers Christian Mertens konnten nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2022_VAW_20273/ 15.09.2022).

4. Das Überhakenflurstück 139, Flur 5, Gemarkung Wersch wurde aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 411 und 412 entstanden und die amtliche Fläche wurde neu ermittelt. Die Offenlegung erfolgt für die nicht ermittelbaren Eigentümer, die Nachbarschaft Neeshoven (Az.: 62.2 2022_VAW_20296/ 06.12.2022).

5. Das Überhakenflurstück 110, Flur 8, Gemarkung Eischeid wurde aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 208 und 209 entstanden. Die Offenlegung erfolgt für die Eigentümerin Angelika Maria Finke. Die Adresse konnte nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2022_VAW_20382/ 21.11.2022).

6. Das Überhakenflurstück 18, Flur 14, Gemarkung Wolperath wurde aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 175 und 176 entstanden und die amtliche Fläche wurde neu ermittelt. Die Offenlegung erfolgt für die Eigentümerin Maria Oberhäuser. Die Adresse konnte nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2022_VAW_20381/ 22.11.2022).

7. Das Überhakenflurstück 26, Flur 14, Gemarkung Wolperath wurde aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 171 und 172 entstanden. Die Offenlegung erfolgt für den Eigentümer Paul Hoscheid. Die Adresse konnte nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2022_VAW_20381/ 22.11.2022).

8. Das Überhakenflurstück 33, Flur 8, Gemarkung Wolperath wurde aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 440 und 441 entstanden und die amtliche Fläche wurde neu ermittelt. Die Offenlegung erfolgt für die Eigentümerin Astrid Ley, letzte bekannte Adresse: Bautzener Straße 12, 10829 Schöneberg (Az.: 62.2 2022_VAW_20380/ 21.10.2022).

9. Das Überhakenflurstück 3243, Flur 4, Gemarkung Niederpleis wurde aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 5029 und 5030 entstanden. Die Offenlegung erfolgt für den Eigentümer Wolfgang Schmitz. Die Adresse konnte nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2022_VAW_20379/ 11.10.2022).

10. Das Überhakenflurstück 4212, Flur 4, Gemarkung Niederpleis wurde aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 5059 und 5060 entstanden. Die Offenlegung erfolgt für die Eigentümer Josef Klein und Elisabeth Klein. Die Adressen konnten nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2022_VAW_20506/ 11.10.2022).

11. Das Überhakenflurstück 4180, Flur 4, Gemarkung Niederpleis wurde aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 5057 und 5058 entstanden. Die Offenlegung erfolgt für die Eigentümer Edmund Horn, Anna Maria Horn und Heinrich Horn. Die Adressen konnten nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2022_VAW_20506/ 11.10.2022).

12. Das Überhakenflurstück 4209, Flur 4, Gemarkung Niederpleis wurde aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 5051 und 5052 entstanden. Die Offenlegung erfolgt für die Eigentümerin Christine Vliex. Die Adresse konnte nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2022_VAW_20506/ 11.10.2022).

13. Das Überhakenflurstück 2, Flur 8, Gemarkung Adscheid wurde aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 224 und 225 entstanden. Die Erben der verstorbenen Eigentümerin Ingeborg Jonas konnten nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2021_VAW_20182/ 06.09.2022).

14. Die Überhakenflurstücke 169 und 171, Flur 12, Gemarkung Löbach wurden aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 292-295 entstanden. Die Erben des verstorbenen Eigentümers Hubert Kürten konnten nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2021_VAW_20256/ 01.07.2022).

15. Das Überhakenflurstück 72, Flur 23, Gemarkung Aegidienberg wurde aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 131 und 132 entstanden. Die Offenlegung erfolgt für den Eigentümer Dr. Peter Wirtz. Die Adresse konnte nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2021_VAW_20378/ 29.07.2022).

16. Die Überhakenflurstücke 2464 und 2466, Flur 1, Gemarkung Niederpleis wurden aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 3061-3065 entstanden und die amtlichen Flächen wurden neu ermittelt. Die Offenlegung erfolgt für alle Eigentümer der betroffenen Flurstücke. Die Adressen konnten nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2021_VAW_20380/ 20.07.2022).

17. Das Überhakenflurstück 20, Flur 19, Gemarkung Aegidienberg wurde aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 34 und 35 entstanden. Die Offenlegung erfolgt für die Eigentümerin Gertrud Schöneberg. Die Adresse konnte nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2021_VAW_20375/ 05.07.2022).

18. Die Überhakenflurstücke 57 und 59, Flur 6, Gemarkung Aegidienberg wurden aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 424-427 entstanden und die amtlichen Flächen wurden neu ermittelt. Die Offenlegung erfolgt für die Eigentümerinnen Maria Lause und Maria Hildegard Roßbach. Die Adressen konnten nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2021_VAW_20366/ 01.07.2022).

19. Das Überhakenflurstück 64, Flur 6, Gemarkung Pech wurde aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 160 und 161 entstanden. Die Offenlegung erfolgt für die Eigentümerin Christine Münch. Die Adresse konnte nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2022_VAW_20075/ 11.05.2022)

20. Das Überhakenflurstück 73, Flur 6, Gemarkung Pech wurde aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 179 und 180 entstanden. Die Offenlegung erfolgt für die Eigentümerin Margaretha Gerhartz. Die Adresse konnte nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2022_VAW_20075/ 11.05.2022)

21. Das Überhakenflurstück 68, Flur 6, Gemarkung Pech wurde aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 168-170 entstanden. Die Offenlegung erfolgt für alle Eigentümer des betroffenen Flurstücks. Die Adressen konnten nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2022_VAW_20075/ 11.05.2022)

22. Das Überhakenflurstück 25, Flur 6, Gemarkung Pech wurde aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 148 und 149 entstanden. Die Offenlegung erfolgt für die Eigentümerinnen Gertrud Krahforst und Anna Maria Klein. Die Adressen konnten nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2022_VAW_20029/ 24.04.2022)

23. Das Überhakenflurstück 27, Flur 6, Gemarkung Pech wurde aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 152 und 153 entstanden. Die Offenlegung erfolgt für die Erbengemeinschaft Mathias Münch, Josef Münch, Margaretha Münch und Peter Münch. Die Adressen konnten nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2022_VAW_20029/ 24.04.2022)

24. Die Überhakenflurstücke 28 und 29, Flur 6, Gemarkung Pech wurden aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 154-157 entstanden. Die Offenlegung erfolgt für die Eigentümerin Gertrud Krohn. Die Adresse konnte nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2022_VAW_20029/ 24.04.2022)

25. Das Überhakenflurstück 231/117, Flur 1, Gemarkung Ließem wurde aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 265 und 266 entstanden. Die Offenlegung erfolgt für die Eigentümerin Katharina Bedorf. Die Adresse konnte nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2022_VAW_20073/ 03.05.2022)

26. Das Überhakenflurstück 12, Flur 2, Gemarkung Ließem wurde aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 116 und 117 entstanden. Die Offenlegung erfolgt für die Erbengemeinschaft Betty Schmickler, Elisabeth Schmickler, Gertrud Weick, Heinrich Schmickler, Maria Schmickler, Sibilla Schmickler, Anton Schmickler, Franz Schmickler, Johannes Schmickler und Maria Elisabeth Schmickler. Die Adressen konnten nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2022_VAW_20074/ 26.04.2022)

27. Die amtliche Fläche des Flurstücks 455, Flur 1, Gemarkung Meindorf wurde infolge einer Neuberechnung geändert. Die Offenlegung erfolgt für die Eigentümerin Anna Domgörgen. Die Adresse konnte nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2022_VAW_20508/ 11.10.2022). 

28. Die amtliche Fläche des Flurstücks 41, Flur 23, Gemarkung Much wurde infolge einer Neuberechnung geändert. Die Erben der verstorbenen Eigentümerin Angela Lüdtke konnten nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2022_VAW_20528/ 28.10.2022).

29. Die amtliche Fläche des Flurstücks 64, Flur 12, Gemarkung Bergheim-Müllekoven wurde infolge einer Neuberechnung geändert. Die Offenlegung erfolgt für den Eigentümer Heinrich Mertens. Die Adresse konnte nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2022_VAW_20039/ 13.09.2022). 

30. Die amtliche Fläche des Flurstücks 6, Flur 4, Gemarkung Bergheim-Müllekoven wurde infolge einer Neuberechnung geändert. Die Offenlegung erfolgt für die Eigentümerin Doris Franke. Die Adresse konnte nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2022_VAW_20033/ 16.09.2022). 

31. Die amtliche Fläche des Flurstücks 66, Flur 2, Gemarkung Bergheim-Müllekoven wurde infolge einer Neuberechnung geändert. Die Erben der verstorbenen Eigentümerin Anna Elisabeth Röhrig konnten nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2022_VAW_20273/ 15.09.2022). 

32. Die amtliche Fläche des Flurstücks 971, Flur 3, Gemarkung Eitorf wurde infolge einer Neuberechnung geändert. Die Offenlegung erfolgt für die Eigentümerin Ursula Mohr. Die Adresse konnte nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2022_VAW_20374/ 08.08.2022). 

33. Die amtliche Fläche des Flurstücks 85, Flur 39, Gemarkung Braschoß wurde infolge einer Neuberechnung geändert. Die Offenlegung erfolgt für die nicht ermittelbaren Eigentümer, die Anlieger. (Az.: 62.2 2022_VAW_20271/ 30.06.2022)

34. Die amtliche Fläche des Flurstücks 54, Flur 3, Gemarkung Bergheim-Müllekoven wurde infolge einer Neuberechnung geändert. Die Offenlegung erfolgt für den Eigentümer Josef Ludwig. Die Adresse konnte nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2022_VAW_20032/ 31.05.2022)

35. Die Gebäudeeinmessung auf dem Flurstück 162, Flur 12, Gemarkung Mondorf wurde in die amtliche Liegenschaftskarte übernommen. Die Offenlegung erfolgt für die Eigentümerin Manuela Schmitz, letzte bekannte Adresse: Siegstraße 11, 53859 Niederkassel (Az.: 62.2 2022_CIID_4590/ 07.11.2022).

36. Die Gebäudeeinmessung auf dem Flurstück 861, Flur 1, Gemarkung Oberpleis wurde in die amtliche Liegenschaftskarte übernommen. Die Offenlegung erfolgt für den Eigentümer Dominik Wagner. Die Adresse konnte nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2022_CIID_4515/ 06.10.2022).

37. Die Gebäudeeinmessung auf dem Flurstück 230, Flur 14, Gemarkung Lülsdorf wurde in die amtliche Liegenschaftskarte übernommen. Die Erben der verstorbenen Eigentümerin Dorothea Katharina Grondal konnten nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2022_CIID_4478/ 28.09.2022).

38. Die Gebäudeeinmessung auf dem Flurstück 830, Flur 6, Gemarkung Meckenheim wurde in die amtliche Liegenschaftskarte übernommen. Die Offenlegung erfolgt für die Eigentümerin Marlene Langbein. Die Adresse konnte nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2022_CIID_4315/ 18.07.2022).

39. Die Gebäudeeinmessung auf dem Flurstück 3722, Flur 9, Gemarkung Hangelar wurde in die amtliche Liegenschaftskarte übernommen. Die Offenlegung erfolgt für die Mitglieder der Eigentümergemeinschaft. Die Adressen konnten nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2022_CIID_4308/ 29.06.2022).

40. Die Gebäudeeinmessung auf dem Flurstück 289, Flur 10, Gemarkung Rheidt wurde in die amtliche Liegenschaftskarte übernommen. Die Offenlegung erfolgt für die Eigentümer Jürgen Peglow und Claudia Peglow. Die Adressen konnten nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2022_CIID_4131/ 31.03.2022).

41. Die Gebäudeeinmessung auf dem Flurstück 4914, Flur 2, Gemarkung Wolsdorf wurde in die amtliche Liegenschaftskarte übernommen. Die Offenlegung erfolgt für alle Eigentümer des betroffenen Flurstücks. Die Adressen konnten nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2022_CIIE_0507/ 11.02.2022).

42. Die Gebäudeeinmessung auf dem Flurstück 580, Flur 6, Gemarkung Wolperath wurde in die amtliche Liegenschaftskarte übernommen. Die Offenlegung erfolgt für die Eigentümerin Christina Comeyne. Die Adressen konnte nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2021_CIID_4822/ 13.01.2022).

43. In folgenden Gebieten des Rhein-Sieg-Kreises wurden von Amts wegen Neuberechnungen der Flächenangaben aufgrund verbesserter Datengrundlage durchgeführt:

  • Gemarkung Honrath: Flur 11 (Az.: 62.2 2022_VAW_20457/ 07.12.2022)
  • Gemarkung Wersch: Flur 2 (Az.: 62.2 2022_VAW_20293/ 21.11.2022)
  • Gemarkung Wersch: Flur 5 (Az.: 62.2 2022_VAW_20296/ 06.12.2022)
  • Gemarkung Hangelar: Flur 3 (Az.: 62.2 2022_VAW_20450/ 08.12.2022)
  • Gemarkung Löbach: Flur 1 (Az.: 62.2 2022_VAW_20275/ 09.11.2022)
  • Gemarkung Löbach: Flur 2 (Az.: 62.2 2022_VAW_20276/ 23.08.2022)
  • Gemarkung Löbach: Flur 12 (Az.: 62.2 2021_VAW_20256/ 01.07.2022)
  • Gemarkung Bergheim-Müllekoven: Flur 5 (Az.: 62.2 2022_VAW_20034/ 08.07.2022)
  • Gemarkung Honnef: Flur 12 (Az.: 62.2 2022_VAW_20102/ 08.03.2022)
    Die neu ermittelten Flächen sind in den amtlichen Nachweis übernommen worden. 

Soweit hierzu keine Fortführungsnachweise erstellt bzw. diese Fortführungen nicht bereits bekannt gegeben wurden, werden diese Änderungen hiermit bekanntgegeben.  

Die Offenlegung findet in der Zeit vom 01.04.2023 bis einschließlich 30.04.2023 bei der Katasterbehörde des Rhein-Sieg-Kreises, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Raum A 3.03 während der nachfolgenden Öffnungszeiten statt:

Montag                                    08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:00 Uhr
Dienstag bis Freitag               08:00 – 12:00 Uhr
Einsichtnahme außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung (Katasterauskunft: 02241-132870).

Während der Offenlegungszeit wird den betroffenen Eigentümern und Inhabern grundstücksgleicher Rechte, wenn ihre Rechte betroffen sind, Gelegenheit gegeben, sich über die Fortführung des Liegenschaftskatasters unterrichten zu lassen und den Katasternachweis einzusehen. Eigentümerangaben können gemäß § 14 VermKatG NRW nur demjenigen bereitgestellt werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Einer Darlegung des berechtigten Interesses bedarf es nicht, wenn Eigentümer und Erbbauberechtigte die sie betreffenden Eigentümerangaben beantragen. Für telefonische Rückfragen steht Ihnen die Rufnummer der Katasterauskunft zur Verfügung.

Die Mitteilungen über die Fortführung des Liegenschaftskatasters gelten gemäß § 10 Abs. 2 LZG NRW als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Nach Ablauf der Offenlegungsfrist tritt das aktualisierte Liegenschaftskataster an die Stelle des bisherigen.

Hinweis auf Ihre Rechte:

Gegen die Fortführung des Liegenschaftskatasters können Sie innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist Klage erheben. Die Klage ist bei dem Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln, schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Um ein langwieriges und kostenintensives Gerichtsverfahren zu vermeiden, empfehle ich ihnen vor Erhebung einer Klage sich mit der Katasterbehörde in Verbindung zu setzen. So können etwaige Unstimmigkeiten bereits im Vorfeld einer Klage ggf. behoben werden.

53721 Siegburg, den 15.03.2023
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
Amt für Katasterwesen und Geoinformation 
Im Auftrag
gez. Martin Kütt 
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Amtsleiter

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