Ersatzbestimmung eine Kreistagsmitglieds
Die Kreistagsabgeordnete Stefanie Kemper hat den Verzicht auf ihr Kreistagsmandat mit Ablauf des 13.01.2021 erklärt.
Frau Kemper wurde über die Reserveliste der Partei DIE LINKE (DIE LINKE) in den Kreistag gewählt. Die Benennung eines Ersatzbewerbers/einer Ersatzbewerberin nach § 16 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) ist in der Reserveliste der Partei nicht erfolgt. Die Nachbesetzung des freigewordenen Sitzes erfolgt daher gem. § 45 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) nach der Listenreihenfolge. Die Reserveliste ist bis Platz 3 ausgeschöpft. Der nächste noch nicht zum Zuge gekommene Bewerber auf Reservelistenplatz 4 ist
Herr Michael Otter, geboren 1967, wohnhaft 53721 Siegburg, michaelotter-depiereuxde.
Herr Otter hat die Wahl angenommen.
Gem. § 45 Abs. 6 KWahlG i. d. F. der Bekanntmachung vom 30.06.1998 (GV. NRW. S. 454, ber. S. 509), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.05.2020 (GV. NRW. S. 312d) stelle ich fest, dass Herr Michael Otter die Mitgliedschaft im Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises erworben hat.
Gemäß § 45 Abs. 6 S. 8 i. V. m. § 39 Abs. 1 KWahlG können gegen diese Feststellung
- jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,
- die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Kreistagswahl 2020 teilgenommen haben, sowie
- die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben. Der Einspruch ist bei mir schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären (Wahlleiterin des Rhein-Sieg-Kreises, Kreisverwaltung Siegburg, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg).
Siegburg, 22.01.2021
Die Wahlleiterin
gez. Udelhoven