Öffentliche Bekanntmachung über die Ersatzbestimmung eines Kreistagsmitglieds
Der Kreistagsabgeordnete Volker Heinsch hat am 19.09.2019 vor der stellvertretenden Wahlleiterin den Verzicht auf sein Kreistagsmandat mit Ablauf des 30.09.2019 erklärt.
Herr Heinsch wurde über die Reserveliste der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) in den Kreistag gewählt. In der Reserveliste ist für Herrn Heinsch nach § 16 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) ein Ersatzbewerber für den Reservelistenplatz benannt worden. Der freigewordene Sitz wird daher gem. § 45 Abs. 2 S. 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) mit dem Ersatzbewerber
Herrn Matthias Großgarten,
wohnhaft Marktstraße 100, 53859 Niederkassel
nachbesetzt. Herr Großgarten hat die Wahl angenommen.
Gem. § 45 Abs. 6 S. 1 u. 7 KWahlG i. d. F. der Bekanntmachung vom 30.06.1998 (GV. NRW. S. 454, ber. S. 509), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.04.2019 (GV. NRW. S. 202) stelle ich hiermit fest, dass Herr Matthias Großgarten als Nachfolger für Herrn Volker Heinsch die Mitgliedschaft im Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises erworben hat.
Gemäß § 45 Abs. 6 S. 8 i. V. m. § 39 Abs. 1 KWahlG können gegen diese Entscheidung
- jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,
- die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Kreistagswahl teilgenommen haben, sowie
- die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben. Der Einspruch ist bei mir schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären (Wahlleiter des Rhein-Sieg-Kreises, Kreisverwaltung Siegburg, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg).
Siegburg, 2. Oktober 2019
gez. Sebastian Schuster
Wahlleiter