Öffentliche Bekanntmachung über die Ersatzbestimmung eines Kreistagsmitglieds
Der Kreistagsabgeordnete Raimund Schink hat am 12.12.2019 vor mir als Wahlleiter den Verzicht auf sein Kreistagsmandat mit Ablauf des 31.12.2019 erklärt.
Herr Schink wurde als Wahlbezirksbewerber der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) im Wahlbezirk 2 in den Kreistag gewählt. In der Reserveliste der CDU ist für Herrn Schink nach § 16 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) eine Ersatzbewerberin für die Wahl im Wahlbezirk benannt worden. Der freigewordene Sitz wird daher gem. § 45 Abs. 2 S. 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) mit der Ersatzbewerberin
Frau Annegret Viehmann,
wohnhaft Marienburger Straße 84, 53340 Meckenheim
nachbesetzt. Frau Viehmann hat die Wahl angenommen.
Gem. § 45 Abs. 6 S. 1 u. 7 KWahlG i. d. F. der Bekanntmachung vom 30.06.1998 (GV. NRW. S. 454, ber. S. 509), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.04.2019 (GV. NRW. S. 202) stelle ich hiermit fest, dass Frau Annegret Viehmann als Nachfolgerin für Herrn Raimund Schink die Mitgliedschaft im Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises erworben hat.
Gemäß § 45 Abs. 6 S. 8 i. V. m. § 39 Abs. 1 KWahlG können gegen diese Entscheidung
- jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,
- die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Kreistagswahl teilgenommen haben, sowie
- die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben. Der Einspruch ist bei mir schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären (Wahlleiter des Rhein-Sieg-Kreises, Kreisverwaltung Siegburg, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg).
Siegburg, 7. Januar 2020
gez. Sebastian Schuster
Wahlleiter