Öffentliche Bekanntmachung zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 15.05.2022
Am Freitag, den 25.03.2022, findet um 10:00 Uhr im Kreishaus in Siegburg, Raum Sieg/Agger (Erdgeschoss), eine Sitzung des gemeinsamen Kreiswahlausschusses für die Landtagswahlkreise 25, 26, 28 und 29 (Rhein-Sieg-Kreis I, II, IV und V) statt.
Tagesordnung:
- Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
- Bestellung einer Schriftführerin
- Verpflichtung der Beisitzerinnen und Beisitzer zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen (§ 3 Abs. 3 LWahlO)
- Vorlage der eingegangenen Kreiswahlvorschläge für die Wahlkreise und Bericht des Kreiswahlleiters über das Ergebnis der Vorprüfung (§ 25 Abs. 2 LWahlO)
- Prüfung der Kreiswahlvorschläge, Entscheidung über die Zulassung oder Zurückweisung durch den Kreiswahlausschuss (§ 21 Abs. 3 LWahlG i. V. m. § 25 Abs. 3 LWahlO)
- Verkündung der Entscheidung des Kreiswahlausschusses durch den Kreiswahlleiter (§ 25 Abs. 5 LWahlO)
Die Sitzung ist öffentlich; jedermann hat Zutritt.
Auf die Coronaschutzregelungen wird hingewiesen.
Siegburg, den 09.03.2022
Der Landrat als Kreiswahlleiter für die Landtagswahlkreise
25 – Rhein-Sieg-Kreis I
26 – Rhein-Sieg-Kreis II
28 – Rhein-Sieg-Kreis IV
29 – Rhein-Sieg-Kreis V
gez. Sebastian Schuster