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Unsere Verwaltung

Öffentliche Bekanntmachung - bereitgestellt am 7. April 2022

über die Offenlegung des fortgeführten Liegenschaftskatasters

Gemäß § 13 Abs. 3 und 5 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (VermKatG NRW, SGV.NRW.7134) in Verbindung mit § 22 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (DVOzVermKatG NRW, SGV.NRW.7134) in den zurzeit gültigen Fassungen kann die Bekanntgabe von Erneuerung und umfangreichen Fortführungen des Liegenschaftskatastes durch Offenlegung erfolgen.

Im gesamten Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises wurde das Liegenschaftskataster im Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 bezüglich

  1. der Eigentümerdaten nach Mitteilung durch die Grundbuchverwaltung
  2. der Lagebezeichnungen

aktualisiert.

Weitere Veränderungen:

  1. Die Grenzen des Naafbaches wurden entsprechend der wasserrechtlichen Bestimmungen des Landeswassergesetzes NRW angepasst. Die Offenlegung erfolgt für die Eigentümer der Grundstücke Gemarkung Markelsbach, Flur 2, Flurstücke: 465 und 466. Die Erben der verstorbenen Eigentümer Peter Groß, Maria Faßbender, Elisabeth Trierscheidt, Charlotte Rodmann, Katharina Dietzen, Helene Dorrenbach, Johann Groß, Maria Groß, Anna Groß, Katharina Groß, Sibylla Vallender, Margaretha Groß, Wilhelm Groß, Lucia Cremer, Hans-Erich Groß und Johann Tillmann konnten nicht ermittelt werden. Darüber hinaus konnten die richtigen Adressen der Eigentümer Alfonsa Kirschbaum, Ursula Faßbender, Hans-Peter Faßbender, Georg Faßbender, Helene Groß, Maria Groß, Sibilla Groß, Johann Groß und Hans-Josef Groß nicht ermittelt werden. Die betroffenen Flurstücke haben neue Flurstücksbezeichnung erhalten und die Flächen wurden neu ermittelt (Az.: 62.2 2020_VAW_20418/ 28.01.2021).
  2. Die Grenzen des Weidenbaches wurden entsprechend der wasserrechtlichen Bestimmungen des Landeswassergesetzes NRW angepasst. Die Offenlegung erfolgt für die Eigentümerin der Grundstücke Gemarkung Honnef, Fluren 15, 16, 26, Flurstücke: 1385-1387, 1539, 1540, 674 und 682, Frau Bianca Maria Rings (letzte bekannte Adresse: Tannenweg 11, 54578 Wiesbaum). Die betroffenen Flurstücke haben neue Flurstücksbezeichnung erhalten und die Flächen wurden neu ermittelt (Az.: 62.2 2020_CIIB_3066/ 08.01.2021).
  3. Die Ergebnisse der Baulandumlegung Merten Me16 (Alte Mühle) wurden in das amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem übernommen (Az.: 62.2 2019_CIII_7262/ 11.02.2021).
  4. Die Gebäudeeinmessung auf dem Flurstück 70, Flur 3, Gemarkung Winterscheid wurde in die amtliche Liegenschaftskarte übernommen. Die Offenlegung erfolgt für den Eigentümer Johann Funk, letzte bekannte Adresse: Am Floß 13, 53773 Hennef (Az.: 62.2 2021_CIID_4261/ 15.04.2021).
  5. Die Gebäudeeinmessung auf dem Flurstück 1843, Flur 10, Gemarkung Troisdorf wurde in die amtliche Liegenschaftskarte übernommen. Die Offenlegung erfolgt für die Mitglieder der Eigentümergemeinschaft (Az.: 62.2 2021_CIID_4664/ 03.11.2021).
  6. Die Gebäudeeinmessung auf dem Flurstück 2309, Flur 10, Gemarkung Sieglar wurde in die amtliche Liegenschaftskarte übernommen. Die Offenlegung erfolgt für die Mitglieder der Eigentümergemeinschaft (Az.: 62.2 2021_CIID_4622/ 03.11.2021).
  7. Die Gebäudeeinmessung auf dem Flurstück 640, Flur 12, Gemarkung Waldorf wurde in die amtliche Liegenschaftskarte übernommen. Die Offenlegung erfolgt für den Eigentümer Norbert Zündorf. Die Adresse konnte nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2021_CIIE_0547/ 26.10.2021).
  8. Die Gebäudeeinmessung auf dem Flurstück 799, Flur 7, Gemarkung Buschhoven wurde in die amtliche Liegenschaftskarte übernommen. Die Offenlegung erfolgt für die Mitglieder der Eigentümergemeinschaft (Az.: 62.2 2021_CIID_4493/ 01.09.2021).
  9. Die Gebäudeeinmessung auf dem Flurstück 586, Flur 2, Gemarkung Inger wurde in die amtliche Liegenschaftskarte übernommen. Die Offenlegung erfolgt für den Eigentümer Andreas Zimmermann. Die Adresse konnte nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2021_CIID_4464/ 23.06.2021).
  10. Das Überhakenflurstück 728/188, Flur 5, Gemarkung Berghausen wurde aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 1327, 1328 Die Offenlegung erfolgt für den Eigentümer Jamshid Sadeghyjazy. Die Adresse konnte nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2021_VAW_20617/ 26.10.2021).
  11. Das Überhakenflurstück 107, Flur 2, Gemarkung Wellesberg wurde aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 379, 380 Die Offenlegung erfolgt für die Eigentümer Rainer Henseler und Marlies Henseler. Die Adresse von Herrn Henseler und die Erben der verstorbenen Eigentümerin, Frau Henseler, konnten nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2021_VAW_20618/ 26.10.2021).
  12. Die Überhakenflurstücke 4 und 55, Flur 18, Gemarkung Adscheid wurden aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 218-220 und 221-223 Die Erben der verstorbenen Eigentümer Rolf Raifenberg und Wilfried Hilgert konnten nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2021_VAW_20187/ 10.08.2021).
  13. Die Teilungsvermessung des Flurstücks 27, Flur 5, Gemarkung Gimmersdorf wurde in das amtliche Liegenschaftskataster übernommen. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 112-114 Die Offenlegung erfolgt für die verstorbene Eigentümerin Helene Kessel, letzte bekannte Adresse: Drachenfelsstraße 2, 53343 Wachtberg (Az.: 62.2 2021_CIIC_3512/ 18.11.2021).
  14. In folgenden Gebieten des Rhein-Sieg-Kreises wurden von Amts wegen Neuberechnungen der Flächenangaben aufgrund verbesserter Datengrundlage durchgeführt:
  • Gemarkung Adscheid: Fluren 16 und 17
  • Gemarkung Aegidienberg: Fluren 1, 4, 10, 14 und 18
  • Gemarkung Altenbödingen: Flur 7
  • Gemarkung Altenrath: Flur 1
  • Gemarkung Bornheim-Brenig: Fluren 13, 30, 71, 74, 75, 76, 78 und 81
  • Gemarkung Löbach: Fluren 9, 10, 11, 13, 14 und 15
  • Gemarkung Herchen: Flur 41
  • Gemarkung Hilberath: Flur 5
  • Gemarkung Heisterbacherrott: Flur 2
  • Gemarkung Henkenrath: Flur 3
  • Gemarkung Geilhausen: Flur 9
  • Gemarkung Ramershoven: Fluren 3, 4 und 5
  • Gemarkung Roisdorf: Flur 6
  • Gemarkung Scheiderhöhe: Flur 12

Die neu ermittelten Flächen sind in den amtlichen Nachweis übernommen worden. Darüber hinaus wurden aus katastertechnischen Gründen die vorhandenen Überhakenflurstücke in diesen Gebieten aufgelöst. Die betroffenen Flurstücke haben neue Flurstücksbezeichnungen erhalten.

Soweit hierzu keine Fortführungsnachweise erstellt wurden, bzw. diese Fortführungen im Zusammenhang mit anderen Fortführungsanlässen nicht bereits bekannt gegeben wurden, werden diese Änderungen hiermit bekanntgegeben.  

Die Offenlegung findet in der Zeit vom 25.04.2022 bis einschließlich 25.05.2022 bei der Katasterbehörde des Rhein-Sieg-Kreises, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Raum A 3.03 während der nachfolgenden Öffnungszeiten statt:

Montag                                     08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:45 Uhr
Dienstag bis Freitag                08:00 – 12:00 Uhr
Einsichtnahme außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung (Katasterauskunft: 02241-132870).

Während der Offenlegungszeit wird den betroffenen Eigentümern und Inhabern grundstücksgleicher Rechte, wenn ihre Rechte betroffen sind, Gelegenheit gegeben, sich über die Fortführung des Liegenschaftskatasters unterrichten zu lassen und den Katasternachweis einzusehen. Eigentümerangaben können gemäß § 14 VermKatG NRW nur demjenigen bereitgestellt werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Einer Darlegung des berechtigten Interesses bedarf es nicht, wenn Eigentümer und Erbbauberechtigte die sie betreffenden Eigentümerangaben beantragen. Für telefonische Rückfragen steht Ihnen die Rufnummer der Katasterauskunft zur Verfügung.

Die Mitteilungen über die Fortführung des Liegenschaftskatasters gelten gemäß § 10 Abs. 2 LZG NRW als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Nach Ablauf der Offenlegungsfrist tritt das aktualisierte Liegenschaftskataster an die Stelle des bisherigen.

 

Hinweis auf Ihre Rechte:

Gegen die Fortführung des Liegenschaftskatasters können Sie innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist Klage erheben. Die Klage ist bei dem Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln, schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Um ein langwieriges und kostenintensives Gerichtsverfahren zu vermeiden, empfehle ich Ihnen vor Erhebung einer Klage sich mit der Katasterbehörde in Verbindung zu setzen. So können etwaige Unstimmigkeiten bereits im Vorfeld einer Klage ggf. behoben werden.

53721 Siegburg, den 04.04.2022
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
Amt für Katasterwesen und Geoinformation 
Im Auftrag
gez. Gunar Fischer
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Ltd. Kreisvermessungsdirektor
Amtsleiter

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