Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Ali Mammadli – bereitgestellt am 5. August 2022
Der gegen Ali Mammadli, wohnhaft Linzer Str. 19 B, 53604 Bad Honnef, erlassene Bescheid vom 14.07.2022,
Aktenzeichen 200312220274,
wird hiermit gemäß § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG) vom 07.03.2006 (SGV.NRW. S. 94) durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt, da der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 LZG NRW als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Durch die öffentliche Bekanntmachung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
Die Anhörung kann beim Rhein-Sieg-Kreis, in der Ausländerbehörde, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, während der Dienststunden in Zimmer B 2.23 entgegengenommen werden.
53721 Siegburg, 28.07.2022
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
Im Auftrag
gez. Schneider